Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 199

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Dass mit dem Älterwerden aber auch eine gewisse Hilflosigkeit oder Pflege­unterstützung verbunden ist, müssen wir auch sehen. Das heißt, die Zahl derer, die in Zukunft anspruchsberechtigt sind, wird dramatisch steigen, und die Zahl derer, die für die Leistung aufkommen müssen, wird nicht steigen. Meine Damen und Herren! Das ist etwas, das wir überdenken müssen, und so müssen wir unsere Verantwortung sehen.

Ich glaube, dass es bei einigen Dingen natürlich auch Schieflagen gibt. Kollege Vock hat von ein paar Fällen erzählt – solche Fälle gibt es dutzendweise. Es stimmt, dass nicht alles zu 100 Prozent in Ordnung ist, aber eine solch große Schieflage hat das Pflegegeld in Österreich bei Gott nicht.

Wir haben eine Bewilligungsdauer von etwa 60 Tagen. Viel kürzer wird es oft nicht gehen, weil die Leute nicht verfügbar sind, weil eine entsprechende Zeit der Pflege­bedürftigkeit nachgewiesen werden muss und vieles mehr. Ich kenne die Materie, die Zufriedenheit der Menschen ist nicht immer gegeben – klar –, aber größtenteils, glaube ich, ist sie vorhanden. Man kann sich also darüber freuen.

Wenn jetzt in der Diskussion gesagt wird, dass wir eine Pflegeversicherung, einen Pflegefonds brauchen, dann ist das in Ordnung, aber dann sollen all jene, die diese Forderung erheben, auch sagen, wie wir das alles bedecken. Wir werden uns in dieser Sache etwas einfallen lassen müssen – müssen!

Ein Fünftel der Bezieher sind Leute, die die Pflegegelder aus dem Landespflegegeld – aus dem Sozialhilfegesetz – beziehen; es sind überwiegend Jugendliche. Und auch das ist eine besondere Qualität unseres Pflegegeldes: dass wir auch an junge Men­schen, die behindert sind, die Pflege brauchen, denken.

Ich glaube, dass das alles kein Beglückungsprogramm ist – nein –, dass das aber ein gutes Gesetz ist, das vor allem den Menschen dienen soll, die Hilfe und Pflege brauchen.

All jene, die sich nicht ganz zu ihrem Recht gekommen sehen, haben die Möglichkeit, über Arbeits- und Sozialgerichte in einer zumutbaren Verfahrensdauer das Ganze noch einmal überprüfen zu lassen. Ich denke, auch das ist in Ordnung.

Ich bringe es auf den Punkt: Wir werden diesen zwei Anträgen die Zustimmung nicht geben, weil es keinen Anlass dafür gibt. Wir werden die konsequente, zielorientierte, verantwortungsvolle Sozialpolitik fortführen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.10.42

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke dem Kollegen Öllinger für seine Worte, aber ich darf das, was Kollege Donabauer schon ausgeführt hat, noch etwas verstärken.

Die Stufe 1 wurde bei der Einführung des Pflegegeldes zusätzlich eingeführt. Wa­rum? – Weil der Hilflosenzuschuss und die Stufe 2 – auch von den Spielregeln her – total identisch waren. Es war keine Sparmaßnahme, sondern ein leichterer Einstieg ins System. Von wem hat die damalige Regierung das gelernt? – Um das auch offen und ehrlich zu sagen: von Vorarlberg, denn Vorarlberg war das einzige Bundesland, das auf Landesebene so etwas bereits gemacht hatte. Das wurde auf Bundesebene übernommen, unter anderem auch mit der Idee, präventiv etwas besser zu machen.

Herr Abgeordneter Vock, wir haben 60 000 Neuanträge pro Jahr, 60 000 Menschen kommen neu ins System. Das ist das, was sich derzeit abspielt. Und wir wissen


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