Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 201

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werden wir auch in Zukunft nicht machen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.16.38

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben jetzt auf das zukünftige Budget vorgegriffen und haben das eigentlich sehr positiv dargestellt, von Dämpfungen ge­sprochen und davon, dass an Bestehendem nichts geändert werde und so weiter. Man kann auch zu De-facto-Kürzungen Dämpfungen sagen, und man kann auch sagen, diejenigen, die jetzt neu um Pflegegeld ansuchen – vor allem in den Pflegegeldstufen 1 und 2 –, haben Pech gehabt, dass sie nicht schon früher angesucht haben, weil sie weniger bedient werden. (Ruf bei der FPÖ: „Soziale Gerechtigkeit“!)

Ich glaube, wir sollten bei aller Differenzierung – ich weiß das Pflegegeld als eine sehr, sehr wichtige Leistung zu schätzen – schon auch bei der Wahrheit bleiben und sagen: Das Pflegegeld, wie wir es jetzt seit 1993 haben, ist eine hervorragende Leistung, um – wie schon gesagt wurde – pflegebedingte Mehraufwendungen durch Geldleistung teil­weise abzugelten, die notwendige Pflege zu sichern, damit den Menschen ein mög­lichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht wird, damit sie vor allem selbstbestimmt die Betreuungsart wählen können. Durch dieses Pflegegeld sollen auch die familiäre und ambulante Pflege gefördert und stationäre Aufenthalte hintangehalten werden.

Also grundsätzlich eine großartige Sache, aber es muss auch klar sein, dass dieses Pflegegeld, eingeführt 1993, erstmals im Jahr 2005 – nicht unter dieser Regierung, sondern unter einer Regierung, die Sie am liebsten nicht erwähnen, ich aber schon – unter einer ÖVP-FPÖ- beziehungsweise ÖVP-BZÖ-Regierung um 2 Prozent erhöht wurde. 2009 wurden die ersten Stufen um 4 Prozent erhöht, um sie jetzt de facto wieder zu kürzen.

Ich sage, die jährliche Anpassung an die Inflation fehlt einfach. Das ist Faktum. Ge­nauso fehlt sie bei den Familienleistungen. Es ist für mich, für uns nicht nachvoll­ziehbar, wenn Gebühren, Tarife, Parteienförderungen jährlich angepasst werden – davon redet niemand, da gibt es eine Inflationsanpassung –, aber Leistungen für die Familien, Leistungen im Bereich der Pflege, für die, die das besonders brauchen, nicht. (Beifall beim BZÖ.) Das, glaube ich, ist einfach nicht zulässig. Frau Kollegin Königs­berger hat gesagt, es sei zulässig, dass man das jetzt so macht. Ich glaube, es ist zulässig, dass, wenn das eine angepasst wird, das andere mindestens auch angepasst wird.

Daher werden wir vom BZÖ dem Antrag der Grünen zustimmen, dem Antrag der FPÖ nicht, weil da zwar die Inflationsanpassung und die jährliche Valorisierung drinnen sind, aber auch noch eine rückwirkende Erhöhung des Pflegegelds gefordert wird, und ich weiß, dass das praktisch unmöglich ist.

Aber der Tenor ist der gleiche, also werden wir dem Antrag der Grünen zustimmen, denn Pflege muss weiterhin leistbar, qualitätvoll und sicher sein. Und das Pflegegeld ist ein Teil eines hoffentlich bald von Ihnen vorgelegten Gesamtkonzeptes. (Beifall beim BZÖ.)

19.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Steibl zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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