Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 236

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ist noch anzustreben, vor allem bei der Erhöhung des Außendienstanteiles. Hier hat es in den Jahren 2004 bis 2008 bei der Kontrolle nur eine geringfügige Verbesserung von 29 Prozent auf 30 Prozent, gemessen an der Gesamtarbeitszeit, gegeben.

Ich bin mir der gesellschaftlichen Dimension der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung natürlich bewusst und habe versucht, ein realistisches aktuelles Bild über diese Situ­ation im Dialog mit den betroffenen Behörden zu erhalten. Ich möchte das ganz kurz an einem Beispiel darstellen.

Es hat eine anonyme Anzeige gegeben, dass auf einer Wiener Baustelle eine große Anzahl illegaler Bauarbeiter tätig sei. Die KIAB mit der zuständigen Behörde, in dem Fall der Sicherheitswache, ist sofort tätig geworden. Heute wird die KIAB – wie das auch im Rechnungshofbericht gefordert ist – binnen 28 Tagen, wenn es notwendig ist, in gravierenden Fällen, so wie in diesem, sofort tätig. Es ist zunächst einmal drei Tage observiert worden, und es konnten dann am dritten Tag auf der Baustelle 30 illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen werden. Dieser Fall hat natürlich auch eine sozial­politische und menschliche Dimension. Die Arbeiter haben 5 € pro Stunde für 10 Stun­den am Tag und insgesamt sechs Tage in der Woche erhalten.

Die Beschäftigungsfirma ist angezeigt worden nach dem Ausländerbeschäfti­gungsge­setz, gleich auch nach dem Sozialversicherungsgesetz. Es ist eine Geldstrafe in der Höhe von mehreren hunderttausend Euro beantragt worden. Der Betriebsinhaber ist nach dem Sozialbetrugsgesetz angezeigt worden, und den Bauarbeitern ist insofern der Weg gezeigt worden, die offenen Forderungen auch durchzusetzen.

Ich glaube, insgesamt kann man sagen, dass die KIAB vor allem in Wien sehr gut funktioniert, dass sie bestens informiert ist über Baustellen, über Baubetriebe. Sie reagiert gemeinsam mit allen Behörden sehr rasch, und die Kontrolle erfolgt zu allen Tageszeiten, auch an Wochenenden, und behördenübergreifend, was, wie ich glaube, auch sehr wichtig ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schönpass gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.14.02

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof übte Kritik am Abschluss eines Beratungsvertrages der ÖBB Holding AG mit einer Rechtsanwaltskanzlei. Das Auftragsvolumen, wie wir bereits hörten, betrug 4,5 Millionen €, der Vertrag wurde bis zum Jahr 2017 abgeschlossen. Die ÖBB hatten dabei sehr ungünstige Vertragsbedingungen akzeptiert, wie wir bereits ausführlich und wortlaut hörten.

In der Rechnungshof-Ausschusssitzung informierten uns Generaldirektor Kern und Aufsichtsratsvorsitzender Pöchhacker darüber, dass der Gesamtaufwand der ÖBB für externe Beratungsleistungen nach dem Spitzenwert im Jahre 2005 in den Folgejahren wieder reduziert werden konnte. Für das Jahr 2011 ist eine Halbierung dieser Kosten vorgesehen. Ebenso wollen die ÖBB diese Kosten so transparent wie möglich gestalten. Es wurde auch bereits ein Rahmenvertrag mit der Finanzprokuratur abge­schlossen. Dieser bietet den ÖBB günstige Konditionen für Rechtsberatungen an. Nur mehr in Ausnahmefällen wollen die ÖBB auf andere Berater zurückgreifen.

Ich hoffe, dass diese positiven Ansätze weiterverfolgt und die Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.15

 


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