Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 237

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-64 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwendung von Einsparungen bei den externen Beratungsleistungen seitens der Unternehmensgruppe ÖBB zum Bau des Koralmtunnels.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist abgelehnt.

21.16.4130. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2009/12 (III-96/974 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 30. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Frau Abgeordnete Mag. Lapp ist die Erste, die hiezu zu Wort gelangt. – Bitte.

 


21.17.03

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Prä­sident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich möchte mich in meinem Beitrag mit dem Justizwesen beschäftigen. In diesem Rechnungshofbericht ist auch die Verfah­rens­dauer in zivilgerichtlichen Verfahren thematisiert worden. Es wurde festgestellt, dass die Verfahrensdauer bei Bezirksgerichten zwischen 3,5 und 15,3 Monaten liegt, bei Landesgerichten zwischen 12,8 und 20 Monaten.

Moniert wurde vom Rechnungshof, dass es eine wenig straffe Verfahrensführung durch Richter gegeben hat, dass auch die organisatorischen Rahmenbedingungen in sehr vielen Fällen verbesserungsbedürftig sind. So würde zum Beispiel die Einrichtung von Servicecentern als zentrale Anlaufstelle eine Entlastung der Kanzleien bringen. Das wurde schon in einem Fall durchgeführt und vonseiten des Justizressorts auch für verschiedene andere Bereiche in Österreich versprochen.

Auch der Einsatz von IT bringt eine Verbesserung der Verfahrensdauer, eine Erleich­terung und vor allem eine schnellere Handhabung, denn es ist so, dass die Recht­sprechung in unserem Land auch für jene Leute, die Recht gesprochen haben wollen, besser und effizienter abgewickelt werden soll.

Auch Schreibpools werden gefordert vonseiten des Rechnungshofes, damit es zu einer schnelleren Durchführung und Abwicklung von Verfahren kommt.

Das Justizministerium hat in Antwort auf den Rechnungshofbericht in Aussicht gestellt, dass es zur strafferen Verfahrensführung für Richterinnen und Richter einen Fortbil­dungs­schwerpunkt geben wird, dass es auch beim Einsatz von Sachverständigen ein verbessertes Gutachtermanagement geben wird, um die Verfahrensdauern zu verkür­zen.

 


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