Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 245

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können Sie sich verlassen! (Abg. Wöginger: Kannst du schön auch reden, oder geht das nicht bei dir?)

Ich bin wirklich schon gespannt darauf, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen von der ÖVP, wie Sie sich verhalten werden, wenn wir bei den Budget­abstimmungen, wenn es um das Kapitel Verkehr geht, eine namentliche Abstimmung verlangen. Sie kommen uns nicht aus der Pflicht – das verspreche ich Ihnen! (Beifall bei der FPÖ.)

21.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich der Herr Präsident des Rech­nungshofes zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

 


21.44.20

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich mich einleitend bei Ihnen für die positiven Worte bedanke, die auch diese heute auf der Tagesordnung stehenden 22 Berichte bei Ihnen gefunden haben. Bedanken möchte ich mich auch dafür, dass diese Berichte sehr eindringlich von Ihnen im Rechnungshofausschuss behandelt wurden.

In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen und kehre an den Beginn der heutigen Debatte zurück, wo die Kompetenz des Rechnungshofes zur Prüfung von Gemeinden ausgeweitet wurde. Sie haben damit zum Ausdruck gebracht, dass die Prüfungstätig­keit des Rechnungshofes von Ihnen anerkannt wird, dass es aber auch im Sinne der Gemeinden anerkannt wird, dass die Gemeinden eine Gebarungsrelevanz haben und dass sie wichtig sind.

Will man in Österreich tatsächlich eine Budgetkonsolidierung herbeiführen bezie­hungsweise auch den Gemeinden jene Mittel zuerkennen, die notwendig sind, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können, ist darauf hinzuweisen, dass die demographische Entwicklung gerade die Gemeinden trifft, insbesondere im Bereich der Pflege, im Bereich der Bildung, im Bereich der Gesundheit.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass derzeit nicht transparent ist, ob sich die Transfer­einnahmen mit den Transferausgaben decken und dass teilweise auch jene Trans­parenz nicht gegeben ist, die sicherstellt, dass der Gemeinderat tatsächlich seine Kontroll­hoheit ausüben kann.

Wichtig wäre es daher für die Gemeinden, dass in Zukunft die Transferströme sicht­barer gemacht werden und die Gemeinden die Möglichkeit haben, objektiv zu über­prüfen, inwieweit ihre Aufgaben durch Einnahmen gedeckt sind. Und nicht zuletzt wäre es auch wichtig für die Glaubwürdigkeit des Agierens der Gemeinden, dass für die Gemeindebürger Transparenz gegeben ist in Bezug auf die Festsetzung der Gebühren beziehungsweise dass sich auch die Wirtschaft bewusst sein kann, dass Gebühren kostendeckend festgelegt worden sind und nicht überhöht – und dass es dadurch nicht möglich ist, Querfinanzierung in andere Bereiche durchzuführen.

Nochmals: Herzlichen Dank für diese Anerkennung, die dadurch zum Ausdruck gekommen ist.

Wenn man sich die RH-Berichte, die auf der heutigen Tagesordnung stehen, näher anschaut, zeigt sich, dass sehr viel Potential dafür gegeben ist, im Rahmen einer Ver­waltungsreform Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen würden, dass das Geld effizienter, bürgernäher und zeitgerechter beim Betroffenen ankommt. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Austro Control, wo es seit Jahren immer wieder das Ansinnen


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