Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 62

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Ruf nach dem Abbruch der Verhandlungen ist ein verfehlter Therapieansatz, ist das falsche Medikament. Damit wird kein einziges Problem im praktischen Zusammenle­ben, im alltäglichen Zusammenleben gelöst, damit lernt kein einziges türkisches Kind Deutsch, damit bekommt kein türkischstämmiger Migrant einen geeigneten Arbeitsplatz. Damit erreichen wir in Wirklichkeit gar nichts, wir helfen nur den Empörungsbewirtschaf­tern. Wir brauchen mehr gezielte Sacharbeit.

Ich hätte auch einen ganz konkreten Vorschlag zu machen in diesem Bereich. Wir müs­sen ja nicht immer das Rad neu erfinden, wir könnten zum Beispiel in Österreich ein Kompetenzzentrum für interreligiöse Mediation etablieren. (Abg. Kickl: Bitte was?) Ich erwähne die Stichworte Telfs und Bad Vöslau. Dort hat man auf Gemeindeebene ge­zeigt, wie man erfolgreich Integrationsarbeit machen kann. (Beifall des Abg. Grillitsch. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Wir könnten das Wissen, das wir in Österreich haben, auf wissenschaftlicher Ebene und auch in der Praxis vernetzen, und wir könnten es erden. Es zahlt sich nicht aus, sich da­rüber lächerlich zu machen, sondern man sollte solche Vorschläge einmal ernsthaft in der Sache prüfen. (Abg. Mag. Stadler: Sie kennen das Problem nur vom Hörensagen!)

Auch auf europäischer Ebene – und damit möchte ich schließen – könnten wir eine Mög­lichkeit brauchen, Best Practices einander besser bekannt zu machen und uns auch österreichischerseits sachkundig und durchaus selbstbewusst einzubringen. – Danke schön, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.48


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cap, Plassnik, Kolleginnen und Kollegen betreffend weltweite Durch­setzung der Religionsfreiheit als elementares Grund- und Menschenrecht

eingebracht im Zuge der Verhandlungen zum Außenpolitischen Bericht (III-171 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Diskriminierung und Verfolgung religiöser Minderheiten bzw. auf Grund des Glau­bens, hat in den letzten Jahren in vielen Staaten besorgniserregende Ausmaße ange­nommen. Die Religionsfreiheit ist in mehr als 60 Ländern der Erde, in denen zusam­men fast zwei Drittel der Weltbevölkerung leben, sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent. Religiöse Minderheiten sind hier vielfach von Gewalt und gesetzlichen Einschränkungen betroffen. Menschen werden wegen ihres Glaubens, seien es Chris­ten, Juden oder andere Bekenntnisse, diskriminiert, sie verlieren ihre Arbeitsstellen, ih­re Wohnungen, werden inhaftiert, entführt, verstümmelt und ermordet, Kirchen und reli­giöse Einrichtungen werden niedergebrannt und ihre Häuser zerstört.

Dramatisch ist die Lage im Irak. Vor Beginn des Irakkrieges lebten dort ca. 1,4 Mio. Chris­ten. Nach zahlreichen Verfolgungswellen durch islamische Fundamentalisten ist ihre Zahl mehr als halbiert. Gerade angesichts des jüngsten grausamen Massakers an Christen im Irak ist unsere Solidarität gefordert. Dieser Terror gegen andere Religionen zeigt uns aber auch, dass eine Initiative zur weltweiten Durchsetzung der Religionsfrei­heit aktuell und notwenig ist.

In zahlreichen Ländern, in denen der Islam Staatsreligion und auch verfassungsrecht­lich verankert ist und/oder eine Vorrangstellung genießt, gibt es staatlich unterstützte oder staatlich tolerierte Gewalt gegen Christen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite