13.37
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Herr Botschafter! Die Einbeziehung der Balkanregion in den europäischen Integrationsprozess hat in den letzten Jahren wesentlich zur politischen und demokratischen Stabilität in Südosteuropa sowie zum eindrucksvollen wirtschaftlichen Aufholprozess der Region beigetragen. Somit ist die Annäherung der Westbalkanstaaten an die Europäische Union und an die internationale Staatengemeinschaft seit der Beendigung der deutsch-französischen Erbfeindschaft und der Überwindung des Ost-West-Konflikts das aktuell wohl wichtigste Friedensprojekt in Europa.
Das heute zu beratende und zu beschließende Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf der einen Seite und der Republik Serbien auf der anderen Seite soll diese positive Entwicklung seit dem Ende der Balkankriege in den neunziger Jahren weiter beschleunigen und verfestigen. Seit 1999 hat der mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, der Bundesrepublik Jugoslawien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Albanien und ab 2005 mit Serbien und Montenegro aufgenommene Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess neue Perspektiven für eine weit reichende Partnerschaft mit den genannten Staaten Südosteuropas ermöglicht.
Wie meine Vorredner möchte auch ich nicht unerwähnt lassen, dass dieser Prozess nicht immer geradlinig und ohne Brüche verlief. So wurden die Verhandlungen mit Serbien als Rechtsnachfolger des Staatenbundes Serbien und Montenegro von 2006 bis 2007 aufgrund mangelnder Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – dem sogenannten Haager Tribunal – und aufgrund der serbischen Haltung in der Kosovo-Frage ausgesetzt.
Mit der signalisierten Kooperationsbereitschaft Serbiens zum Dialog zwischen Belgrad und Priština, die zur mit der EU koordinierten Kosovo-Resolution der UN-Generalversammlung vom September dieses Jahres geführt hat, mit der Neutralitätserklärung von 2007, der sicherheitspolitischen Integration in die Partnerschaft für den Frieden, mit dem vorbildlichen Minderheitenrätegesetz vom August 2009, auf dessen Basis 19 nationale Minderheiten Selbstverwaltungsorgane für die Bereiche Kultur, Bildung und Medien wählen können, mit dem Ende der Visapflicht für serbische Bürger und dem serbischen EU-Beitrittsantrag vom Dezember 2009 zeichnet sich eine für beide Seiten sehr dynamische und erfolgversprechende Annäherung Serbiens an die EU ab.
Der nun wieder einsetzende SAA-Prozess soll die demokratische Verfasstheit stärken, die soziale und wirtschaftliche Lage verbessern helfen und die serbische Politik und Zivilgesellschaft in ihren Reformbemühungen motivierend unterstützen. Diese Reformbemühungen werden von uns unter anderem auch am Fortschritt im Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität und an der hoffentlich bald erfolgenden Verhaftung und Auslieferung der flüchtigen Kriegsverbrecher Mladić und Hadžić gemessen werden.
Kollege Schüssel hat es bereits angesprochen: Es ist da natürlich auch ein tatsächliches wirtschaftliches Interesse Europas und vor allem Österreichs vorhanden. So hat sich das österreichische Außenhandelsvolumen im Zeitraum 2000 bis 2008 mit einem Exportplus von über 150 Prozent fast verdreifacht. Nach den dramatischen Import- und Exporteinbrüchen im Jahr 2009 rechnen Wirtschaftsforscher, dass das Außenhandelsvolumen bereits in absehbarer Zeit wieder das Niveau von 2008 erreichen wird.
Die Region ist allerdings nicht nur ein wichtiger Handelspartner, sondern auch ein interessanter Investitionsstandort. Österreich zählt zu den internationalen Topinvestoren und liegt in Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie in Serbien unangefochten auf Platz 1, und ich denke, dass wir diese wirtschaftliche Situation – besonders im Umwelt- und Energiebereich – weiter ausbauen werden.
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