Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 178

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Wir sind vielleicht sogar eher geistige Nachfahren der slowenischen, kroatischen oder jugoslawischen Partisanen, weil ein Teil – zumindest im Hohen Haus – immer wieder er­klärt, er fühle sich dem antifaschistischen Grundkonsens verpflichtet. Und dieser antifa­schistische Grundkonsens beinhaltet ja auch Tito-Partisanen, Stalinisten und so weiter.

Trotzdem, obwohl wir da vielleicht sogar eine geistige Teilrechtsnachfolge haben, ist es offenbar sehr, sehr schwierig, dass wir den Opfern dieses Antifaschismus an unseren Grenzen, innerhalb der Grenzen und gerade außerhalb der Grenzen gedenken.

Kollege Kurzmann hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der, so glaube ich, in dem, was wir an Wertvorstellungen und Wertmaßstäben haben, klar und meiner An­sicht nach unstrittig sein sollte. Er hat geschrieben:

„Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufge­fordert, auf die Republik Slowenien einzuwirken, eine weitere historische korrekte Auf­arbeitung der Partisanen-Verbrechen zu garantieren, die Schuldigen rechtlich zu ver­folgen und zu bestrafen und darüber hinaus den Opfern ein würdiges Gedenken zu schaffen, indem man einerseits entsprechendes historisches Bewußtsein schafft, ande­rerseits Gedenkstätten für die Opfer errichtet.“

Er hat also nicht einmal Wiedergutmachung und Entschädigung verlangt, sondern er hat nur ein angemessenes und relativ kostengünstiges Gedenken verlangt.

Auch das scheint aber nicht möglich zu sein und keinen Grundkonsens in unserer Re­publik darzustellen, da es einen Mehrheitsbericht im Ausschuss gegeben hat, der mehr­heitlich angenommen wurde, nachdem dieser Antrag abgelehnt wurde, wo genau nichts drinnen steht.

Ich darf diesen Mehrheitsbericht in seiner zusammenfassenden Diktion wortwörtlich zi­tieren, weil das einen guten Einblick in die Geistesweise dieser Mehrheit gibt. Ich zitiere:

„In diesem Sinn begrüßt der Ausschuss die in vielen Staaten erkennbare Entwicklung beispielsweise aus Anlass der Entdeckung von Massengräbern oder der Öffnung von Archiven, die zunehmende Bereitschaft zur öffentlichen und wissenschaftlichen Diskus­sion und die damit zusammenhängende kritische mediale Berichterstattung. Im Mittel­punkt sollte dabei die Würde der Opfer stehen, um ihnen in der Öffentlichkeit wieder Namen, Gesicht und Stimme zu verleihen.“ (Abg. Mag. Stefan: Das ist sagenhaft!)

Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube, ich brauche nicht weiter zu kommentieren, warum wir in diesem Fall nur eines tun können, nämlich diesen Bericht ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte. (Abg. Mayerhofer: Ein netter Vierzeiler! – Abg. Großruck – auf dem Weg zum Redner­pult –: Kommt zum Schluss, meine Damen und Herren! Also keine Angst!)

 


17.59.01

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Abgeordneten Gerhard Kurzmann sehr ge­schätzt, ich war mit ihm einige Male unterwegs. Wenn ich sage, ich war mit ihm be­freundet, dann wäre das vielleicht zu viel, aber wir haben uns gegenseitig respektiert, und ich weiß, wie engagiert sich Kurzmann für diese Angelegenheiten eingesetzt hat.

Wir von der ÖVP tun das auch, meine Damen und Herren, aber die Wege sind ver­schieden. Ich glaube nicht, dass der Entschließungsantrag, der vorgelegt worden ist, ei­ne Mehrheit finden darf und kann, denn er ist weit über das Ziel schießend. Das ist ei­ne Einmischung in die Souveränität eines anderen Staates.

 


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