Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 195

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Allerdings ist in der Vergangenheit ein Problem aufgetreten: Auch wenn ein Unterneh­men jahrelang Mitarbeiter im Rahmen von Werkverträgen beschäftigte und diese Werk­verträge im Rahmen von Gebietskrankenkassenprüfungen als rechtmäßig und in Ord­nung befunden wurden, hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass Finanzamtprüfer das noch einmal überprüfen, weil sie die Anweisung haben, „Aktion scharf“ zu spielen, die Rechtmäßigkeit dieser Werkverträge in Frage zu stellen und nachträglich die Abga­ben einzufordern. – Das kann es nicht sein! (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vor­sitz.)

Unternehmen brauchen Rechtssicherheit; das ist heute schon ein paar Mal gesagt wor­den. Auch bei der Kalkulation brauchen Unternehmen Rechtssicherheit. In vielen Be­reichen sind Werkverträge wichtig – um gleich dem Kollegen Matznetter vorzugreifen, der sich als großer Gegner des Werkvertragsmissbrauchs hervorgetan hat; Missbrauch ist immer schlecht, Herr Kollege! –, aber wenn Unternehmen geprüft sind und die Rechtmäßigkeit der Werkverträge jahrelang bestätigt wird, dann müssen diese Unter­nehmen auch die Sicherheit und die Gewähr haben, dass das auch nach einer Finanz­amtprüfung hält, und dann dürfen nicht im Nachhinein hohe Kosten die ganze Kalku­lation über den Haufen werfen. Herr Staatssekretär, wir erhoffen uns, dass das in Zu­kunft sichergestellt ist.

Dazu muss man noch Folgendes ganz klar sagen: Die Blaulicht-Organisationen, spe­ziell in Wien, haben schon jetzt Schwierigkeiten, weil sie auf einmal die Notärzte an­stellen sollen. Und Notärzte anzustellen anstatt wie bisher großteils mittels Werkvertrag zu beschäftigen, stellt sie vor finanzielle Aufgaben, denen sie nicht gewachsen sein werden – das Rote Kreuz nicht und der Arbeiter-Samariter-Bund schon gar nicht, wie wir in den letzten Tagen in den Zeitungen lesen durften. Herr Staatssekretär, wenn Not­ärzte jahrelang mittels Werkvertrag angestellt wurden und das auch selber so wollen, dann soll das auch in Zukunft möglich sein! (Beifall bei der FPÖ.)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.05.28

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz auf mei­nen Vorredner, Herrn Kollegen Haider, eingehen. Auch ich bin der Meinung, dass im Vor­feld sichergestellt werden muss, dass, wenn jemand einen Werkvertrag oder einen Frei­en Dienstvertrag hat, das auch im Nachhinein halten muss.

Sonst haben beide ein Dilemma: das Unternehmen, aber auch der Werkvertragsneh­mer beziehungsweise der Freie-Dienstvertrag-Nehmer, wenn er etwa nach fünf Jahren erfährt, dass das doch nicht so war, wie die Konstruktion hätte sein sollen. Im Gesetz steht nämlich ganz deutlich, was ein Werkvertrag oder ein Freier Dienstvertrag ist. Ich glaube daher, dass die Sozialversicherung ihren Beitrag leisten kann, wenn es darum geht, das im Vorfeld klarzustellen. Das wäre für die Unternehmer hilfreich.

Zur heutigen Materie: Die Steuereinnahmen sind in den letzten Jahren nicht besonders großartig ausgefallen, Gott sei Dank hat sich die Wirtschaft wieder erholt. Und ich glau­be, dass wir in einer Zeit, wo das Budget sehr knapp ist, jene Steuern, die vorgeschrie­ben werden, die zu bezahlen sind, auch wirklich eintreiben müssen. Dazu dienen viele Maßnahmen, die wir jetzt im Betrugsbekämpfungsgesetz haben; wobei ich glaube, man kann über eine Generalunternehmerhaftung denken, wie man will, aber sie wird doch in der Bauwirtschaft Schattenwirtschaft und „schwarze“ Beschäftigung im großen Stil verhindern. Auch die Nettolohnfiktion ist, glaube ich, gar keine so schlechte Idee – für solche, die wirklich schwarze Schafe sind.

 


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