Kärnten gibt 0,1 Prozent des BIP für Familienleistungen aus, unabhängig von den institutionellen Kinderbetreuungen, Oberösterreich nur mehr 0,03 Prozent und Salzburg gar nur noch 0,01 Prozent. Ich meine, im Gegensatz zur Bundesregierung, die die Familien schröpft, die den Familien Geld wegnimmt, zeigt Kärnten, dass es das Geld für die Budgetsanierung nicht bei den Familien holt. (Beifall bei der FPÖ.)
Lieber Kollege Matznetter, der Sie heute kritisieren, dass unser Landeshauptmann Gerhard Dörfler die Familien mit 100 € abspeist, den Familien gönnerhaft 100 € gibt! Vielleicht ist es gerade das, was die SPÖ verloren hat: zu erkennen, was 100 € für Familien bedeutet, die ganz wenig verdienen, die wirklich Probleme haben, den Kindern zu Weihnachten ein kleines Geschenk zu machen (Abg. Strache: Der Matznetter kauft sich um 100 € ein Achterl Rotwein!), für Familien, die wenig Einkommen haben, oder aber auch für Familien, die kein Bankkonto mehr haben, weil es gesperrt ist. Diesen Familien soll man doch wenigstens in der Weihnachtszeit 100 € geben! (Beifall bei der FPÖ.)
Jeder kann sich die 100 € holen, er kann sie sich entweder persönlich auszahlen lassen oder sie ganz normal über ein Formular anfordern. Nicht von ungefähr gehen aber so viele Leute persönlich hin: weil sie den Kontakt zu unseren Landespolitikern suchen und weil sie das Geld schnell und unbürokratisch in die Hand bekommen.
Vielleicht wird die SPÖ noch lernen, wie wichtig es ist, mit den Menschen zu reden und sich ihrer Probleme anzunehmen. Wir in Kärnten tun es! (Beifall bei der FPÖ.)
12.39
Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Kräuter eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Jan Krainer und KollegInnen
zur Regierungsvorlage 940 d.B. betreffend das Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) in der Fassung des Ausschussberichtes (1000 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis werden die Zeilen „§ 22a Beschwerdestelle“ und „§ 24a Strafbestimmungen“ aufgenommen.
Begründung:
Die Änderungen im Inhaltsverzeichnis folgen den inhaltlichen Änderungen im Normtext.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte, Herr Kollege.
12.39
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund ei-
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