Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 103

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früher oder später tatsächlich zu einem riesigen Problem. Jetzt allerdings würde ich tat­sächlich vor Hysterie warnen, und ich halte das immer noch für bewältigbar. So ist es ja nicht. Aber was fehlt, ist die Beteiligung jener, die genau daran immer verdienen.

Apropos verdienen – Manager-Boni: Da ist es wieder von großem Nutzen, dass es die Europäische Union gibt. Denn: Das, was jetzt der Herr Finanzminister vor Wochen schon als großen österreichischen Wurf angekündigt hat, ist erstens gar nicht so groß, und zweitens ist das, was dabei Gutes passiert – deshalb stimmen wir diesem Bereich im Übrigen auch zu –, mehr oder weniger durch Richtlinien von der Europäischen Uni­on aufoktroyiert.

Da gibt es jetzt dazu sinnvolle Einschränkungen betreffend Bonuszahlungen an Mana­ger, insbesondere dort, wo es Abkühlphasen gibt und nicht gleich alles ausbezahlt wird. Das ist eine sehr weise Geschichte. Möglicherweise kann die ungerechtfertigte Berei­cherung von solchen Bankmanagern dadurch verhindert werden, aber vor allem haben sie ein Anreizsystem, in ihrer Bilanz nicht immer nur auf das nächste Jahr hin zu spe­kulieren, sondern auf fünf bis sieben Jahre entsprechende ökonomische Daten auch be­triebswirtschaftlich zu produzieren.

Eine letzte Bemerkung aber trotzdem dazu: der Vergleich mit Deutschland. – Die ha­ben das natürlich auch umgesetzt, aber in Deutschland ist eines geschehen, nämlich das, was wir von Anfang an gefordert haben und Sie bis heute verweigern – auch Sie von der SPÖ –: dass wir nämlich die Bankmanagergehälter jener Banken, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen – und das sind in Österreich mittlerweile fast alle – beschränken. Da geht es nicht mehr um Boni-Zahlungen, sondern da geht es um die Beschränkung.

Ist es zu viel verlangt, dass Bankmanager, die die Hand aufhalten für öffentliches Ka­pital – und wenn es nur Kapital ist, ist es immer noch öffentliches Geld –, mit dem Bun­deskanzlergehalt beschränkt werden? Ist das zu viel verlangt? Sind 300 000 € oder 280 000 € zu wenig für diese Herren? – Ich meine: Nein!

Deshalb wäre es vernünftig, wenn Sie endlich diese Anträge, die wir diesbezüglich ein­gebracht haben, auch im Ausschuss behandeln würden und wir sie dann abstimmen könnten, weil es nicht einzusehen ist, dass die Bankmanager mit 6 Milliarden € an öf­fentlichem Geld in ihrer Bilanz selber keinen einzigen Abstrich machen müssen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

13.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.34.30

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige Tagesordnung sieht eine Mischung von verschiedenen Punkten vor.

Nur kurz erwähnt: Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien sowie alle ande­ren erneuerten Doppelbesteuerungsabkommen sind natürlich keine Aufweichung des Bankgeheimnisses, sondern sind innerhalb des OECD-Rahmens abgeschlossen, ha­ben aber vor allem einen ökonomischen Hintergrund: dass es nämlich richtig und wich­tig ist, in den Handelsbeziehungen – in diesem Fall zwischen Österreich und Bulgarien – auch geregelte Maßnahmen, was die Besteuerung betrifft, vorzusehen. Das ist eine wichtige Vorbedingung auch für vernünftige Geschäftsbeziehungen.

Zweitens: Das Bundesgesetz über die Aufstockung der neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds ist nicht im Zusammenhang zu sehen mit Irland, Griechenland oder dergleichen, sondern nur im größeren Rahmen, nicht im engeren Rah­men, so wie die Debatte hier abgelaufen ist.

 


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