Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 117

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Ein Letztes noch: Um Begegnungszonen, Shared Spaces ging es in einer Anfrage der Österreichischen Volkspartei, die von Ihnen einmal nicht sehr gut beantwortet wurde, Frau Bundesminister, sondern eher oberflächlich. Deshalb haben wir eine zweite An­frage nachgeschossen. Da sollte man nicht noch lange antworten, sondern gleich ver­suchen, das in Gesetze zu gießen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.55

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Bevor ich auf drei Punkte, die wir erst hier verhandeln, betreffend die drei Anträge des BZÖ genauer eingehe – auf die anderen Punkte werden dann meine Kol­legen, die nach mir sprechen, eingehen –, möchte ich daran erinnern, dass die Tages­ordnung des Verkehrsausschusses 20 Tagesordnungspunkte gehabt hat. (Abg. Heinzl: 24!) – 24, sorry. Drei Punkte behandeln wir hier; der Großteil wurde vertagt. Ich möchte auch noch anmerken, dass neun dieser 24 Anträge vom BZÖ gekommen sind. Daran sieht man, wie effizient die Regierung arbeitet, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Lassen Sie mich nun auf die angekündigten Punkte eingehen: Der eine Antrag des BZÖ betrifft die grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Beschäftigen wir uns einmal ein bisschen näher mit dem Problem: Die Steiermark stellt jährlich 10 000 Strafverfügungen aus, die Aus­länder betreffen, die in der Steiermark Verkehrsübertretungen begehen. Der Großteil be­trifft Italiener. Von diesen 10 000 Ausländern kommt überhaupt nichts. Das ist schon er­schreckend. In Ungarn werden österreichische Strafbescheide nicht einmal akzeptiert. Ich denke, dass hier dringender Handlungsbedarf im Sinne der Gleichbehandlung öster­reichischer Autolenker gegeben ist, meine Damen und Herren.

Das Salzburger Landesrechnungshof sieht eine Ungleichbehandlung von österreichi­schen Verkehrsteilnehmern gegenüber ausländischen Autolenkern genau in diesem Be­reich. Da müssen doch die Alarmglocken laut läuten, und da sollte dringend gehandelt werden, Frau Minister. Unser Antrag läuft darauf hinaus, dass Sie sich auf europäi­scher Ebene entsprechend einbringen und Strafverfügungen nach dem Prinzip der Ge­genseitigkeit nur mehr für jene Staaten eingehoben werden, die auch für uns, für Ös­terreich die Strafbescheide einheben. Das wäre ein fairer Umgang mit diese Angele­genheit, und da wären die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer einmal nicht benachteiligt. Derzeit sind die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer ganz klar benachteiligt.

Ich erinnere Sie an den Juli letzten Jahres. Frau Minister, Sie haben den Vorschlag ge­bracht, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 30 km/h die Strafe mit 70 € fest­gesetzt wird, um auch ausländische Verkehrsteilnehmer verfolgen zu können beziehungs­weise einen Betrag zu haben, der auf EU-Ebene auch eingehoben wird. Da gibt es eine Einigung, da gibt es eine Richtlinie, die das ermöglicht.

Im Prinzip sehen wir jetzt, dass das Ganze in dieser Hinsicht nicht wirkungsvoll war. Ich habe Sie damals schon gewarnt, dass nur die österreichischen Autolenker zum Hand­kuss kommen werden, und das ist leider so eingetroffen.

Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach 160 km/h auf dreispurigen Autobahnen. Mein Antrag zielt darauf ab, dass wir heute in vielen Bereichen schon dreispurig ausgebaute Autobahnen haben, welche nach der Bauartgeschwindigkeit für zirka 180 km/h zugelas­sen sind. Man könnte also 180 km/h ohne Gefährdung fahren. Ich meine, dass das auch zu erklären ist. Heute ist es 40 Jahre her, dass die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h


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