Ein Letztes noch: Um Begegnungszonen, Shared Spaces ging es in einer Anfrage der Österreichischen Volkspartei, die von Ihnen einmal nicht sehr gut beantwortet wurde, Frau Bundesminister, sondern eher oberflächlich. Deshalb haben wir eine zweite Anfrage nachgeschossen. Da sollte man nicht noch lange antworten, sondern gleich versuchen, das in Gesetze zu gießen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Bevor ich auf drei Punkte, die wir erst hier verhandeln, betreffend die drei Anträge des BZÖ genauer eingehe – auf die anderen Punkte werden dann meine Kollegen, die nach mir sprechen, eingehen –, möchte ich daran erinnern, dass die Tagesordnung des Verkehrsausschusses 20 Tagesordnungspunkte gehabt hat. (Abg. Heinzl: 24!) – 24, sorry. Drei Punkte behandeln wir hier; der Großteil wurde vertagt. Ich möchte auch noch anmerken, dass neun dieser 24 Anträge vom BZÖ gekommen sind. Daran sieht man, wie effizient die Regierung arbeitet, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Lassen Sie mich nun auf die angekündigten Punkte eingehen: Der eine Antrag des BZÖ betrifft die grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Beschäftigen wir uns einmal ein bisschen näher mit dem Problem: Die Steiermark stellt jährlich 10 000 Strafverfügungen aus, die Ausländer betreffen, die in der Steiermark Verkehrsübertretungen begehen. Der Großteil betrifft Italiener. Von diesen 10 000 Ausländern kommt überhaupt nichts. Das ist schon erschreckend. In Ungarn werden österreichische Strafbescheide nicht einmal akzeptiert. Ich denke, dass hier dringender Handlungsbedarf im Sinne der Gleichbehandlung österreichischer Autolenker gegeben ist, meine Damen und Herren.
Das Salzburger Landesrechnungshof sieht eine Ungleichbehandlung von österreichischen Verkehrsteilnehmern gegenüber ausländischen Autolenkern genau in diesem Bereich. Da müssen doch die Alarmglocken laut läuten, und da sollte dringend gehandelt werden, Frau Minister. Unser Antrag läuft darauf hinaus, dass Sie sich auf europäischer Ebene entsprechend einbringen und Strafverfügungen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit nur mehr für jene Staaten eingehoben werden, die auch für uns, für Österreich die Strafbescheide einheben. Das wäre ein fairer Umgang mit diese Angelegenheit, und da wären die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer einmal nicht benachteiligt. Derzeit sind die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer ganz klar benachteiligt.
Ich erinnere Sie an den Juli letzten Jahres. Frau Minister, Sie haben den Vorschlag gebracht, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 30 km/h die Strafe mit 70 € festgesetzt wird, um auch ausländische Verkehrsteilnehmer verfolgen zu können beziehungsweise einen Betrag zu haben, der auf EU-Ebene auch eingehoben wird. Da gibt es eine Einigung, da gibt es eine Richtlinie, die das ermöglicht.
Im Prinzip sehen wir jetzt, dass das Ganze in dieser Hinsicht nicht wirkungsvoll war. Ich habe Sie damals schon gewarnt, dass nur die österreichischen Autolenker zum Handkuss kommen werden, und das ist leider so eingetroffen.
Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach 160 km/h auf dreispurigen Autobahnen. Mein Antrag zielt darauf ab, dass wir heute in vielen Bereichen schon dreispurig ausgebaute Autobahnen haben, welche nach der Bauartgeschwindigkeit für zirka 180 km/h zugelassen sind. Man könnte also 180 km/h ohne Gefährdung fahren. Ich meine, dass das auch zu erklären ist. Heute ist es 40 Jahre her, dass die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h
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