Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 130

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zeuge an sich kann man nämlich nicht beschlagnahmen, weil es teilweise gleichheits­widrig wäre. Das wurde in Italien bereits ausjudiziert. Man könnte zum Beispiel das Fahrzeug eines Leasingnehmers, dessen Eigentümer nicht er sondern die Leasingfir­ma ist, nicht beschlagnahmen – weil das immer wieder von Kollegen gefordert wurde.

Frau Kollegin Moser, noch ganz kurz zum Überholverbot auf der zweiten Spur. Im Inn­tal haben wir eine zweispurige Autobahn und über weite Strecken ein Lkw-Überhol­verbot. Ich genieße das sehr. Es ist nämlich tatsächlich unglaublich gefährlich, wenn man ein bisschen schneller fährt und ein Lkw schert mit 80 km/h aus. Dennoch bin ich der Ansicht, dass ein generelles Überholverbot keinen Sinn macht. (Abg. Dr. Moser: Na gut, es geht ja auch nur um zwei Spuren! Bei drei und vier Spuren ist es uns ja egal!) Ich bin für ein generelles Verbot des Befahrens und Benützens der dritten und vierten Spur für Lkw und für Überholverbote mit immer wieder dazwischen eingescho­benen Strecken, wo auch die Lkw auf der zweiten Spur überholen können. Wir müssen den Lkw zwischendurch einmal die Möglichkeit geben, zu überholen. Es gibt es Lkw, die auf Dauer 70 km/h fahren, andere könnten und würden 100 fahren, und die Ermü­dungserscheinungen bei Lkw-Lenkern, die stundenlang hinter einem anderen 70 km/h fahrenden herfahren, würden aus meiner Sicht die Unfallhäufigkeit in großem Ausmaß steigern. Deswegen wäre ein sozusagen durchlöchertes Überholverbot mit Überhol­strecken vorstellbar. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Denken Sie doch! Nur bei zweispurigen Autobahnen!)

15.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Singer ist der nächste Red­ner. – Bitte.

 


15.17.29

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind ein echtes Sicherheitspaket. Einerseits gehen wir konsequent gegen Raserei vor, anderer­seits wollen wir sichergehen, dass die Rettungskräfte rasch vor Ort sein und helfen kön­nen, wenn im Straßenverkehr etwas passiert.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Sie die Initiative der ÖVP, des Kollegen Hans Rädler, aufgegriffen haben und die Ein­führung der Rettungsgasse auf unseren Straßen weiterverfolgen und hoffentlich rasch um­setzen werden.

Ein wichtiger Punkt in der Führerscheingesetz-Novelle ist jene Bestimmung, mit der die Führerscheinklasse B künftig zum Lenken von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Ge­wicht von 5,5 Tonnen berechtigt, denn durch die zunehmende technische Ausstattung sind die Einsatzfahrzeuge zwar vielseitiger, aber auch deutlich schwerer geworden. Vor allem den ehrenamtlichen Mitarbeitern bei der Feuerwehr und bei den Rettungs­organisationen soll es ermöglicht werden, diese Fahrzeuge zu lenken. Voraussetzung dafür ist, dass die Organisationen eine Bestätigung über die besondere Eignung der eingesetzten Personen ausstellen, das heißt, dass eine entsprechende Schulung ab­solviert wurde. Das ist für mich eine wichtige Begleitbestimmung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Tausende freiwillige Helfer versehen täglich ihren wertvollen Dienst an unserer Gesellschaft. Dafür sagen wir Danke und schaffen mit dem heutigen Beschluss Rahmenbedingungen, die den Anforderungen gerecht werden. Ich sehe diese Novelle aber nicht nur als praktische Notwendigkeit, sondern auch als Hin­weis dafür, dass die Ausrüstung unserer Rettungs- und Einsatzorganisationen weiterent­wickelt wurde.

Das heißt, wir haben Gott sei Dank Rettungs- und Einsatzorganisationen, die mit Steu­ermitteln, mit Unterstützung der Wirtschaft, mit Spenden vieler, vieler Menschen und mit


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