Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 153

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Führung des Hauptverfahrens vor den nach § 32a Gerichtsorganisationsgesetz einge­richteten besonderen Gerichtsabteilungen des Landesgerichts für Strafsachen Wien im Hinblick auf den Umfang des Verfahrens, den Haftort der Beschuldigten, den Aufent­halt von Zeugen, Sachverständigen und anderen Beweismitteln oder zur Vermeidung von Verzögerungen oder Verringerung von Kosten einer wirksamen und zügigen Füh­rung des Hauptverfahrens in Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen zweckmäßig wä­re. In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof oder das Oberlandesgericht Wien auf Antrag des Angeklagten oder der WKStA das Verfahren dem zuständigen Gericht ab­zunehmen und seine Führung den erwähnten besonderen Gerichtsabteilungen des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu übertragen, soweit deren Zuständigkeit nicht ohnedies nach § 36 Abs. 3 vorletzter Satz begründet wäre.

4) Die bisherige Z 7a (Einfügung des § 47a samt Überschrift) erhält die Bezeichnung „7b“.

5) In Z 11 wird im § 115 Abs. 1 Z 3 das Wort „erweitertem“ durch das Wort „erweiter­ten“ ersetzt.

6) In Z 12 wird im § 115 Abs. 5 das Wort „erweitertem“ durch das Wort „erweiterten“ er­setzt.

7) In Z 32 wird im § 514 Abs. 13 nach dem Zitat „20b“ ein Beistrich und das Zitat „§ 39 Abs. 1a“ eingefügt.

8) In Z 32a wird § 516 folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Die Bestimmungen der §§ 194 Abs. 3 Z 1 und 209a Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XX/XXXX, sind, soweit sie auf die Zuständigkeit der WKStA verweisen, bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen über die Zuständigkeit der WKStA gemäß § 514 Abs. 13 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XX/XXXX auf die KStA anzuwenden.“

II. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

1) In Z 1 wird im § 32a das Klammerzitat „(§§ 20a und 32a StPO)“ durch das Klammer­zitat „(§§ 20a, 32a und 39 Abs. 1a StPO)“ ersetzt.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


16.32.07

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Hakl, ich glaube, wir sind alle nach­haltig erschüttert aufgrund Ihrer eben gemachten Ausführungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Uns war es wichtig, in der Ausschussfeststellung sicherzustellen, dass der initiierte Zweck erreicht wird und dass nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. (Abg. Scheibner: Der Zweck heiligt die Mittel!)

Die Justiz ist und war mit Vorwürfen konfrontiert, insbesondere auch in Wirtschaftsver­fahren, wie schleppende Verfahren, zu wenige Staatsanwälte, die Kompetenz würde fehlen oder auch die Erfahrung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen wäre unge­nügend. Es gab wiederholte Wechsel vor allem in Wirtschaftstrafverfahren, Verset­zungen, wo sich der neue Staatsanwalt/die neue Staatsanwältin in Akten, die Zigtau­sende Seiten umfassen, wieder neu einlesen, einarbeiten musste, und das führte na­türlich auch zu einer langen Dauer des Verfahrens.

 


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