Führung des Hauptverfahrens vor den nach § 32a Gerichtsorganisationsgesetz eingerichteten besonderen Gerichtsabteilungen des Landesgerichts für Strafsachen Wien im Hinblick auf den Umfang des Verfahrens, den Haftort der Beschuldigten, den Aufenthalt von Zeugen, Sachverständigen und anderen Beweismitteln oder zur Vermeidung von Verzögerungen oder Verringerung von Kosten einer wirksamen und zügigen Führung des Hauptverfahrens in Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen zweckmäßig wäre. In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof oder das Oberlandesgericht Wien auf Antrag des Angeklagten oder der WKStA das Verfahren dem zuständigen Gericht abzunehmen und seine Führung den erwähnten besonderen Gerichtsabteilungen des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu übertragen, soweit deren Zuständigkeit nicht ohnedies nach § 36 Abs. 3 vorletzter Satz begründet wäre.
4) Die bisherige Z 7a (Einfügung des § 47a samt Überschrift) erhält die Bezeichnung „7b“.
5) In Z 11 wird im § 115 Abs. 1 Z 3 das Wort „erweitertem“ durch das Wort „erweiterten“ ersetzt.
6) In Z 12 wird im § 115 Abs. 5 das Wort „erweitertem“ durch das Wort „erweiterten“ ersetzt.
7) In Z 32 wird im § 514 Abs. 13 nach dem Zitat „20b“ ein Beistrich und das Zitat „§ 39 Abs. 1a“ eingefügt.
8) In Z 32a wird § 516 folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Die Bestimmungen der §§ 194 Abs. 3 Z 1 und 209a Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XX/XXXX, sind, soweit sie auf die Zuständigkeit der WKStA verweisen, bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen über die Zuständigkeit der WKStA gemäß § 514 Abs. 13 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XX/XXXX auf die KStA anzuwenden.“
II. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
1) In Z 1 wird im § 32a das Klammerzitat „(§§ 20a und 32a StPO)“ durch das Klammerzitat „(§§ 20a, 32a und 39 Abs. 1a StPO)“ ersetzt.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.
16.32
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Hakl, ich glaube, wir sind alle nachhaltig erschüttert aufgrund Ihrer eben gemachten Ausführungen. (Beifall bei der SPÖ.)
Uns war es wichtig, in der Ausschussfeststellung sicherzustellen, dass der initiierte Zweck erreicht wird und dass nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. (Abg. Scheibner: Der Zweck heiligt die Mittel!)
Die Justiz ist und war mit Vorwürfen konfrontiert, insbesondere auch in Wirtschaftsverfahren, wie schleppende Verfahren, zu wenige Staatsanwälte, die Kompetenz würde fehlen oder auch die Erfahrung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen wäre ungenügend. Es gab wiederholte Wechsel vor allem in Wirtschaftstrafverfahren, Versetzungen, wo sich der neue Staatsanwalt/die neue Staatsanwältin in Akten, die Zigtausende Seiten umfassen, wieder neu einlesen, einarbeiten musste, und das führte natürlich auch zu einer langen Dauer des Verfahrens.
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