Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 164

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Bis vor zehn Jahren war der sexuelle Missbrauch überhaupt ein Tabuthema. Gott sei Dank sind wir heute weiter, und das Schweigen, das den sexuellen Missbrauch umgibt, ist durchbrochen worden. Missbrauch an Kindern ist auf jeden Fall zu verhindern.

Mit diesem Übereinkommen kommen wir dem Kampf gegen sexuelle Gewalt ein Stück näher, denn durch die internationale Zusammenarbeit werden die Auslieferung von Tä­tern und die Rechtshilfeverfahren erleichtert. Wir dürfen nicht müde werden, gegen se­xuelle Ausbeutung von Kindern zu kämpfen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


17.05.30

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Zu­nächst bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Ing. Westenthaler, Schenk, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Ver­dacht auf Missbrauch von Minderjährigen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Miss­brauch von Minderjährigen in der Strafprozessordnung normiert wird.“

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Hintergrund ist dabei, dass das Schutzinteresse des Kindes über allem stehen muss und sich nicht Einzelne, auch nicht Verwandte, hinter verwandtschaftlichen Beziehun­gen verschanzen können sollen, sondern verpflichtet sein müssen, wenn sie von Kin­desmissbrauch Kenntnis erlangen, auch tatsächlich anzuzeigen, und wenn sie es nicht tun, sich auch selbst strafbar machen. Das gilt im Übrigen auch für BetreuerInnen in Kinderbetreuungseinrichtungen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Übereinkommen zustimmen. Ich möch­te aber kritisch anmerken – das betrifft aber nicht Sie, Frau Bundesminister –, dass es doch sehr lange gedauert hat, bis dieses Übereinkommen endlich in den Nationalrat ge­kommen ist. Drei Jahre sind seit der Unterfertigung verstrichen. Im Oktober des Jah­res 2007 wurde das Übereinkommen auf Lanzarote unterfertigt, und erst jetzt behandeln wir die Ratifizierung dieses Übereinkommens. Ich hoffe, dass es mit der gesetzlichen Umsetzung nicht auch so lange dauert, Frau Bundesminister! Diese Hoffnung setze ich in Sie, weil ich meine, dass diese Regelungsmaterie so dringlich ist, dass man da nicht weiter zuwarten, sondern zügig mit entsprechenden gesetzlichen Umsetzungsmaßnah­men vorgehen sollte. Es bedarf der einfachgesetzlichen Umsetzung, und daher sollte der Nationalrat mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen beliefert werden.

Nun aber noch eine Anmerkung zur vorhergehenden Debatte. Herr Präsident, ich neh­me an, Sie erlauben mir das.

Herr Kollege Sacher, meine Damen und Herren von der SPÖ: Es gibt keinen guten und keinen schlechten Terrorismus. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Bitte? – Es gibt keinen „gu­ten“ und „schlechten“ Terrorismus, auch nicht, wenn er sich auf Südtirol bezieht. Es gibt nur schlechten Terrorismus, der Opfer fordert. Was immer man hineininterpretieren möchte: Das, was hier zum Teil zum Ausdruck gekommen ist, ist die Denke, die seiner-


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