Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 163

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Mit Web-Filtering (Zugangssperren von Internetseiten mit illegalen Inhalten, Anm.) als Maßnahme im Kampf gegen Kinderpornografie hat man vor sechs Jahren in Norwegen begonnen. 2005 sind Schweden und die Niederlande gefolgt, in Deutschland wird es gerade heftig diskutiert. Allerdings konnte ein entsprechendes Gesetz dort bislang auf­grund von Einwänden des deutschen Bundespräsidenten nicht in Kraft treten. Auch in Österreich ist man bisher gescheitert, Provider davon zu überzeugen.

Die deutsche Bundesregierung will einstweilen auf Basis des genannten Gesetzesent­wurfs zum Web-Filtring die Löschung kinderpornografische Inhalte betreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die rechtlichen Voraussetzungen für die Löschung kinderpornografi­scher Inhalte aus dem Internet schafft.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


17.02.14

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Nicht oft genug kann man den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch einfordern. Täglich hören wir von an Kindern be­gangenen Gräueltaten. Wir alle wissen, dass die Täter nicht einer bestimmten Gesell­schaftsschicht zuzuordnen sind. Nein! Es gibt solche in allen Schichten der Gesell­schaft. Dabei ist sexueller Missbrauch von Kindern immer eine grobe Verletzung der Kinderseele. Vorzeitige sexuelle Erlebnisse stören die Selbstbestimmungsfähigkeit ei­nes jeden Menschen, und die Folgen sind schwerwiegend und nachhaltig.

Das Übereinkommen der Mitgliedstaaten des Europarates, das wir heute beschließen, sieht sehr klare Richtlinien zum Schutz von Kindern vor, und zwar sowohl auf nationa­ler als auch auf internationaler Ebene. Es beinhaltet weiterführende Bestimmungen zur Prävention und auch härtere Strafen für Täter.

Inzwischen ist es einfach beängstigend, wie durch die Verwendung moderner Techno­logien das Ausmaß an Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern zugenom­men hat. Unsere Zeit ist geprägt von neuen Technologien, und diese Entwicklung macht auch vor Minderjährigen nicht Halt. Konnte man seine Kinder früher schützen, indem man ihr Umfeld beobachtete und kontrollierte, so ist das heute schon viel schwieriger geworden. Die Gefahr lauert oft schon im Kinderzimmer. Man glaubt seine Kinder in Si­cherheit, dabei ist das Gegenteil der Fall.

Leider gibt es sexuell abartige Menschen, die es auf die Neugier unschuldiger Kinder abgesehen haben. Wir haben heute schon gehört, dass das sogenannte Grooming die Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Kindern ist, die die sexuelle Ausbeutung die­ser Kinder zum Ziel haben. Dieses Grooming wird nun zum ersten Mal als Straftatbe­stand in einem internationalen Vertrag erfasst.

Jährlich gibt das Innenministerium eine Statistik über sexuelle Gewalt an Kindern he­raus. Im letzten Jahr waren österreichweit 512 Kinder betroffen. Die Dunkelziffer ist aber natürlich wesentlich höher.

 


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