Die Zukunft der Energiepolitik in Österreich liegt in der Wasserkraft, in der Windkraft, in der Photovoltaik, in der Solarthermie, in der Geothermie und in der Biomasse. Daher müssen wir alles daran setzen, dass diese Energieträger bestmöglich genutzt werden.
Wir werden heute im Rahmen dieses Beschlusses unsere Stimmen zur Erreichung einer Verfassungsmehrheit zur Verfügung stellen, auch wenn wir nicht von allen Teilen des Gesetzestextes – das liegt aber in der Natur der Sache – restlos begeistert sind, wie Sie sich ja vorstellen können. Ich meine jedoch, dass es notwendig ist, dass eine Oppositionspartei, die erkennt, dass Österreich in manchen Bereichen auch Kompromisse benötigt, hier aktiv wird und ihre Stimmen zur Verfügung stellt. (Abg. Mag. Widmann: Was war der Preis? Wie hoch war der Kaufpreis?)
Das, meine Damen und Herren, gilt aber auch in Bezug auf das Budget: Auch da wären wir Freiheitlichen bereit, wenn es um eine Strukturreform geht, die notwendigen Stimmen für Verfassungsmehrheiten zur Verfügung zu stellen.
Im Übrigen: Ich glaube, dass ein solcher Weg in Zukunft öfter beschritten werden sollte. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Das heißt, BürgerInnen und ...!)
17.59
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.
17.59
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier und heute zur Beschlussfassung steht, ist die Umsetzung des sogenannten Dritten Energiebinnenmarktpaketes, das die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes regelt. Die Schwerpunkte der Neuerungen sind ja schon von einigen Vorrednern angesprochen worden; ich darf daher nur kursorisch auf die wichtigsten Neuerungen verweisen.
Der eine große Bereich ist der Bereich der Verbraucher- und Kundenrechte. Wir haben, was einen Lieferantenwechsel anlangt, nunmehr die Festlegung, die wir schon länger haben wollten: statt acht Wochen nunmehr eine Frist von drei Wochen, bis der Wechsel vollzogen ist. Das stellt eine eindeutige Verbesserung dar; genauso auch, was die Kosten hiefür betrifft.
Wir haben, was die schutzbedürftigen Kunden anlangt, klare Regelungen: eine Höchstpreisregelung für Abschaltkosten, die Vorauszahlungszähler und Mahngebühren – bisher 70 € – werden neu gerechnet, dieser Betrag ist mit 30 € begrenzt. Sicherstellungen, Vorauszahlungen werden nun auf eine Monatsrate begrenzt – früher wurden bis zu drei Raten verlangt.
Auch was die Kundeninformation anlangt, die Vergleichbarkeit der Tarife, gibt es ein genaues Modell. Was den Tarifkalkulator betrifft, also den Tarifrechner, den es seit 2001 gibt, werden nunmehr die Lieferanten verpflichtet, die diesbezüglichen Daten zur Verfügung zu stellen. Was früher freiwillig war, soll jetzt gesetzlich verpflichtend geregelt werden.
Das Smart Metering-System ist mehrfach angesprochen worden. Wir haben da verschiedene Stufen, und die erste Stufe wird sein, dass wir eben mit der heutigen Beschlussfassung den rechtlichen Rahmen dafür haben, und auf Basis von wirtschaftlichen Bewertungen werden die Details hinsichtlich Einführungszeitraum, Flächendeckung unter Einbeziehung der Branche, Konsumenten- und Datenschutzrechte im Rahmen einer Verordnung noch berücksichtigt werden.
Im Endeffekt ist der springende Punkt nicht, was geregelt wird, sondern was die Kunden davon haben, und die Kunden haben damit einfach bessere Steuerungsmöglich-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite