Anbieterwechsel. Diese fehlen jetzt ganz einfach, wenn das jemand nicht einhält. – Das ist einmal das eine.
Die Transparenz und die Vergleichbarkeit bei Stromrechnungen, so wie es bisher war, sind natürlich ein Wahnsinn: Da hat sich keiner auf einer Rechnung ausgekannt! Wenn das jetzt im Sinne des Konsumenten so sein wird, dass man es auch nachvollziehen kann, ist das in Ordnung, keine Frage.
Was aber die in diesem Gesetz festgeschriebene Verpolitisierung angeht, Herr Bundesminister, so gefährdet diese jetzt die Unabhängigkeit der E-Control. Sie schießen damit im Prinzip Herrn Boltz ab, es ist nichts anderes. Die Länder als Eigentümer der EVUs sollen nun in den Regulierungsbeirat mit einbezogen werden. Im Prinzip schaffen sie damit nichts anderes als einen Doppelvorstand statt eines Geschäftsführers. Der Proporz wird wieder eingeführt, und die Verwaltung wird dadurch aufgebläht, weil es jetzt nun einmal eine Regulierungskommission mit fünf statt bisher drei Posten gibt. Das machen Sie damit, das ist nun einmal so. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Preiner: ... einen BZÖ-Geschäftsführer!)
Mit dieser Novelle erhalten die Wirtschaftskammer und die Bundesarbeitskammer sozusagen ein Beschwerderecht gegen die Kostenbescheide der E-Control. – Ich meine, eine Stellungnahmemöglichkeit im Zuge des Verordnungserlasses hätte auch gereicht. Das hätte eigentlich genügen müssen!
Wie es mit dem Smart Metering ausschauen wird, werden wir erst sehen, denn die Kostentragung in diesem Bereich ist ja noch nicht genau definiert. Es gibt da ja auch schon massive Kritik von der Arbeiterkammer und so weiter, weil vor einigen Jahren bei den Hausbrieffachanlagen Ähnliches passiert ist.
Wenn die bisherigen Stromzähler gegen neue, intelligente, ausgetauscht werden und es etwas bringt, dann ist es in Ordnung, aber solch eine überstürzte flächendeckende Einführung bringt gewisse Gefahren mit sich! Zuerst einmal muss geklärt werden, ob die Konsumenten auch einen Nutzen davon haben, wer die Kosten trägt und wie der Datenschutz in diesem Bereich sichergestellt wird. – Wenn die Kunden bessere Steuerungsmöglichkeiten haben, dann ist es okay, aber wir werden diesbezüglich erst einmal sehen, wie das in Zukunft ausschaut.
Das Netzbereitstellungsentgelt tragen jetzt allein die Verbraucher. Es ist so, dass der Erzeuger, der Produzent praktisch nichts dafür zahlt, sondern allein der Verbraucher zahlt etwas dafür. Der Produzent nutzt das Netz ebenso, muss aber nichts zahlen. Er könnte theoretisch alles durch ausländische Firmen erbauen lassen und damit die Wertschöpfung sozusagen aus dem Land abziehen, sich die Netzbereitstellung aber von den Verbrauchern zahlen lassen. Das kann sicherlich nicht im Sinne des Konsumenten sein! (Beifall beim BZÖ.)
18.15
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
18.15
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir alle wollen einen funktionierenden Energiemarkt, und für diesen ist natürlich ganz wichtig, dass die Liberalisierung der Energiemärkte ganz schnell umgesetzt wird. Er spielt auch eine ganz zentrale Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit Europas, deshalb hat die Europäische Union schon im September 2009 dieses 3. Binnenmarktpaket entsprechend verabschiedet und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Binnenmarkt bei Strom und Gas neu gestaltet.
Nehmen wir nicht immer von vornherein an, dass das nicht funktioniert, sondern gehen wir einmal davon aus, dass es funktioniert, und dessen bin ich mir ziemlich sicher. Des-
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