Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 188

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55 oder 56 Kilometer. Das bedeutet letztendlich Beschäftigung, und das ist richtig und wichtig.

Meine Damen und Herren! Für die beteiligten Unternehmungen, vor allem auch für die beteiligten Länder Russland und Österreich ist es wichtig, dass mit dieser Vorlage und vor allem mit dem Abkommen zwischen Österreich und Russland stabile Rahmenbe­dingungen auf beiden Seiten existieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


18.22.44

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gleich einmal zum Abänderungs­antrag, den Kollege Haubner vorgelesen hat, zu § 4, wo nach der Z 6 Z 7 eingefügt werden soll. Ich lese das jetzt noch einmal vor, und ich ersuche Sie, besonders auf den ersten Halbsatz zu achten:

„7. das öffentliche Interesse an der Versorgung mit elektrischer Energie, insbesondere aus heimischen, erneuerbaren Ressourcen, bei der Bewertung von Infrastrukturprojek­ten zu berücksichtigen.“

Das „öffentliche Interesse“ – und in der Begründung, meine Damen und Herren, ist die Rede von der „Versorgungssicherheit“ und der Priorität, die dieser zuerkannt wird.

Wissen Sie, was das heißt? – ÖVP und SPÖ wissen haargenau, was das heißt. Daher ist dieser Abänderungsantrag jetzt zum Schluss der Debatte eingebracht worden und nicht, was korrekt gewesen wäre, im Ausschuss oder 24 Stunden vor dem Plenum. Das ist eine unglaubliche Vorgangsweise! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kog­ler: Sauerei!)

Was heißt das? Was heißt „das öffentliche Interesse“? – Sie wissen genau – und die FPÖ macht mit bei diesem Spiel –, dass das im Zusammenhang mit der Umweltver­träglichkeitsprüfung letztendlich ein Freibrief ist, ein Freibrief für den Kraftwerksbau, ein Freibrief für den Leitungsbau. Meine Damen und Herren, so etwas darf nicht sein! Es gibt Rechte für die Bürgerinnen und Bürger, und diese müssen geachtet werden. (Bei­fall bei den Grünen.)

Letztendlich geht es bei diesem Abänderungsantrag, den Sie im Husch-Pfusch-Verfah­ren, aber sehr geplant und sehr überlegt eingebracht haben, darum, über Nachbarn, über Anrainerinnen/Anrainer und über den Naturschutz drüberzufahren, und das wer­den wir uns so nicht bieten lassen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Sie müssen sich im Klaren darüber sein – auch Sie von der FPÖ –, dass Sie mit der Unterstützung genau dieses Abänderungsantrages Umwelt- und Bürgerrechte torpe­dieren. Sie werden damit zu rechnen haben, dass nicht nur wir Grünen laut aufschrei­en, sondern auch alle Umweltorganisationen und Bürgerrechtsorganisationen dazu. (Bei­fall bei den Grünen.)

Kollege Hofer, reden Sie bitte nicht mehr von Bürgerinnen- und Bürgerrechten, von Rechten der Österreicherinnen und Österreicher im Zusammenhang mit Infrastruktur­projekten! Reden Sie bitte nicht mehr davon, was Umweltschutz und Naturschutz heißt, denn das, was hier jetzt vorgelegt worden ist, widerspricht genau diesen Rechten! Mit etwas Rückgrat wäre es selbstverständlich, dass Sie das in dieser Form nicht unter­stützen. Sie plaudern so nett, Herr Hofer, über Smart Metering und Elektroautos und so weiter, nehmen aber mit keiner Silbe dazu Stellung, dass es darin um eine gravierende Einschränkung der Rechte für Umwelt und BürgerInnen geht. Das darf so nicht sein.

 


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