den Elektrizitätsbinnenmarkt sieht anerkennt die Versorgungssicherheit als zentrales Ziel der Richtlinie.
Zu Z 2 (§ 36 erster Satz ElWOG 2010):
Der Regelungsinhalt findet sich bereits im § 7 Abs. 2 GWG und kann daher entfallen.
Zu Z 3 (§ 69 Abs. 1 ElWOG 2010):
Die prozentuelle Verteilung der Kosten der Sekundärregelung entspricht dem langjährigen Durchschnitt der Arbeits- und Leistungskosten. Geringfügige Abweichungen sind systembedingt bei der Festsetzung des Systemdienstleistungsentgelts zulässig.
Bei erfolglos verlaufener Ausschreibung hat der Regelzonenführer diskriminierungsfrei die Erzeuger zur Bereitstellung und Erbringung der Sekundärregelung zu verpflichten, wobei eine Minimierung der Gesamtaufwendungen anzustreben ist. Den derart verpflichteten Erzeugern sind die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen (insbesondere Kosten für Ersatzbeschaffungen) zu ersetzen.
Zu Z 4 (§ 113 ElWOG 2010):
Die auf Basis von Staatsverträgen geregelte grenzüberschreitende Lieferung von Elektrizität bedarf aus Gründen der Rechtssicherheit einer gesetzlichen Grundlage. Für die diesbezüglichen Lieferungen (anteilige länderspezifische Wassernutzung) ist die notwendige Leitungskapazität nach einer positiven sachlichen Prüfung der Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Gesamtkapazität der grenzüberschreitenden Leitung von der Versteigerungsverpflichtung auszunehmen.
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Präsident Fritz Neugebauer: Kolleginnen und Kollegen, ich avisiere, dass ich, da im Hinblick auf den Abänderungsantrag selbst eine kurze Unterbrechung der Sitzung für die Erstellung des Croquis nicht ausreichen würde, die Abstimmungen über die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 auf das Ende der Sitzung verlege. Ich läute daher auch nicht ein.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schopf. – Bitte.
18.20
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte ein paar Punkte im Zusammenhang mit dem Bau der Gaspipeline ansprechen.
Wir wissen ja alle, welche Schwierigkeiten und Probleme wir in den Jahren 2006 und 2009 mit der Gasversorgung hatten. Daher, denke ich, ist es notwendig und wichtig, dass diese Pipeline errichtet wird.
Wir wissen auch, dass der Importbedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in manchen Ländern Europas weiterhin massiv zunehmen wird. Auch in Österreich ist es ein Faktum, dass der Bedarf, was das Gas betrifft, größer ist. Die Versorgungssicherheit ist wichtig für die Bevölkerung – diese Diskussion kennen wir seit dem Jahr 2006 –, vor allem aber auch für die Unternehmungen und für die gesamte Wirtschaft. Daher ist es notwendig und wichtig, dass diese Pipeline für neue Bezugsquellen und neue Transportwege und Transportrouten errichtet wird.
Wir wissen, dass die Fertigstellung für das
Jahr 2015, also in zirka fünf Jahren, geplant ist. Es werden ab dem
Jahr 2015 insgesamt pro Jahr 31 Milliarden Kubikmeter Gas
fließen. Es wird auch in Österreich notwendig sein, dass die
jeweiligen Unternehmungen ihre Investitionen dafür tätigen. Der
Herr Minister hat gesagt, es geht um zirka
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