Wir haben heute einen Rückverweisungsantrag gestellt. Diese Gesetzesmaterie ist mit dem Abänderungsantrag, den Kollege Haubner eingebracht hat, in verschiedenen Punkten massiv verändert worden, was diese Vorgehensweise sehr wohl rechtfertigt, die Vorlage an den Ausschuss rückzuverweisen und die Beratungen erneut aufzunehmen, um eine gerechte Lösung für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, für die Rechte der Umwelt und des Naturschutzes zu finden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
18.27
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte, Frau Kollegin. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Fürntrath-Moretti –: Erklären Sie das einmal!)
18.27
Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Österreich und die Europäische Union stehen im Wettbewerb mit vielen anderen Ländern. Deshalb sind auch die Liberalisierung und die Versorgungssicherheit der Energiemärkte, wie heute schon des Öfteren erwähnt, von zentraler Wichtigkeit. Energiekosten belasten nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch die Unternehmen, weshalb diese Kosten sehr wohl einen entscheidenden Einfluss auf unsere Wirtschaft und auf unsere Arbeitsplätze haben.
Einige Schwerpunkte wurden bereits genannt: Stärkung und Absicherung der Verbraucherrechte, wirksame Entflechtung der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, Gewährleistung des freien Marktzugangs für die Versorger, Entwicklung von Kapazitäten für neue Erzeugeranlagen, Harmonisierung der Zuständigkeiten der Regulierungsbehörden sowie Maßnahmen zur Gewährleistung und Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde.
Einige Beispiele wurden schon genannt. So etwa der leichtere Wechsel von Anbietern innerhalb von drei Wochen. Kunden haben auch das Recht – das hat der Herr Minister sehr schön erklärt –, dass sie sämtliche sie betreffende Verbrauchsdaten erhalten. Es gibt weiters die freie Lieferantenwahl, die aus meiner Sicht sehr wichtig ist. Das heißt, jeder an ein Netz, ob Strom oder Gas, angeschlossene Kunde kann sich von einem Lieferanten seiner Wahl versorgen lassen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der Lieferant registriert ist.
Ziel dieser Regelungen ist es, Mindestnormen festzulegen, um den Verbraucherschutz, die Versorgungssicherheit, den Umweltschutz und den Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. – Alles in allem Regelungen, die nicht nur unseren privaten Haushalten, sondern auch unseren Unternehmen nützen und damit auch unseren Wirtschaftsstandort stärken und sichern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
18.29
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.
18.29
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin immer wieder amüsiert, wenn die Grünen ans Rednerpult treten und so tun, als wären sie tatsächlich eine Partei, der Umweltschutz am Herzen liegt. Das ist lange nicht mehr der Fall. Sie sind eine Partei, die sich der Gesellschaftspolitik verschrieben hat, die vor allem Gesellschaftspolitik macht, Politik für Zuwanderer, Asylwerber – natürlich alles legitim –, sich aber sicherlich nicht für Umweltschutz starkmacht, meine Damen und Herren!
Denn eines – ich sage es noch einmal – kann nicht sein: dass Ihre Bundesobfrau (Abg. Dr. Lichtenecker: Aber hören Sie doch auf!), Frau Kollegin, mit dem Golftascherl in der
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite