Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 206

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Aber wir wollen, im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin, beispielsweise nicht die Indivi­dualbesteuerung in Frage stellen. Wir wollen keine gemeinsame Veranlagung, denn das hat sich in den siebziger Jahren bewährt. Sie können sich erinnern, in den siebzi­ger Jahren gab es noch den Familienvorstand, den Familienerhalter. Wir wollen in die­se Zeit nicht zurück, das ist retro, und wir sind dafür, dass das so beibehalten wird, wie es jetzt ist. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Erstens haben Sie da auch drinnen, dass die Familienbesteuerung beispielsweise bei Scheidung und Trennung auch funk­tionieren soll. Ich frage mich dabei: Manche Geschiedene, Getrennte können sich nicht einmal über Besuchszeiten einigen oder auf eine gemeinsame Obsorge. Wie soll man sich dann auf eine gemeinsame Besteuerung einigen? (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, und dass plötzlich die Unterhaltszahlun­gen für die Kinder der Alleinerzieherin angelastet und als Einkommensbestandteil an­gesehen werden sollen, mit einem Gewichtsfaktor von 1,3  ich muss Ihnen sagen, das kann ich mir nicht vorstellen, das ist absolut abzulehnen.

Das Letzte, was zu kritisieren ist, oder was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, ist Folgendes: Man stelle sich vor, eine Familie kann auswählen, ob sie der Familienbe­steuerung zuspricht oder ob sie der Individualbesteuerung zuspricht, mit einem Deckel von 4 000 €. Wer bitte soll die Parallelrechnung machen? Jede Familie müsste sich ei­nen Steuerberater nehmen, um das überhaupt auf die Reihe zu kriegen.

Die Finanzbeamten wären so ausgelastet, dass man noch weiß Gott wie viele anstel­len müsste, denn sonst könnten die das gar nicht erledigen. Ich denke, wir werden im Ausschuss noch genügend Gelegenheit haben, dies zu diskutieren. So wie es hier ist – das sage ich Ihnen gleich –, werden wir das sicherlich ablehnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Höbart zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.18.36

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte die Kollegin Rudas, die leider den Sitzungssaal verlassen hat, einmal darauf hinweisen, dass uns, sprich der Freiheitlichen Partei, die Wahlfreiheit sehr wichtig ist. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Ich weiß nicht, wie oft wir das noch beto­nen müssen.

Ich möchte auch kundtun, dass letztendlich die Variante des Kindergeldes mit der längsten Bezugsdauer die gefragteste ist. Das heißt, Eltern – oftmals die Mütter, manch­mal auch die Väter – wollen bei ihren Kindern sein. (Beifall bei der FPÖ.) Also ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist, dass natürlich vor allem die linke Reichs­hälfte am liebsten Kinder gleich mit ein, zwei Monaten in irgendwelche sogenannten Kinderbetreuungseinrichtungen abschieben will. Damit haben wir uns auch schon – nein, wir haben uns noch nicht damit abgefunden, das werden wir natürlich stetig weiterbe­kämpfen und die Gesellschaft informieren, dass das der falsche Weg ist.

Zur Kollegin Tamandl: Ich möchte Sie schon daran erinnern, dass die ÖVP-Perspekti­vengruppe seinerzeit dem freiheitlichen Modell eines Familiensteuersplittings sehr po­sitiv gegenübergestanden ist. Soviel ich weiß, hat diese Perspektivengruppe den Vor­schlag sogar der Mutterpartei unterbreitet – dass Sie wieder einmal von diesen guten Themen abgleiten, das ist für mich nichts Neues, denn letztendlich ist die ÖVP ja als Familienpartei kläglichst gescheitert. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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