Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 216

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Was tun man letztendlich? – Man belastet die Familien, die Familien, in denen jene Ge­nerationen heranwachsen, in denen jene Generationen betreut werden, denen man in Zukunft gerecht werden will. Daher besteht in der Praxis ein Widerspruch.

Wir schlagen deshalb vor, dass wir ab sofort wirklich die Weichen für eine echte Gene­rationengerechtigkeit stellen, dass wir wegkommen von dieser „Nach mir die Sintflut“-Haltung und in Richtung der Überprüfbarkeit aller Handlungsweisen der Politik gehen, dass wir ein wirksames Instrument für die Politik einführen, das Prinzip der Generatio­nengerechtigkeit als umfassendes Nachhaltigkeitskonzept in der Bundesverfassung verankern und festschreiben, dass damit auch Schluss ist mit leeren Versprechungen, Schluss mit Täuschungen, Schluss mit Absichtserklärungen und dass die Politiker – ganz gleich, welcher Farbe –, die in der Regierung sind, die Verpflichtung übernehmen, hier zu handeln und jeweils die Auswirkungen aller Handlungen, die sie setzen, auf die nachfolgenden Generationen zu überprüfen.

Es ist dies im Grunde nichts Neues. Es gibt einige vergleichbare Länder in Europa, wie zum Beispiel Tschechien, die Schweiz oder Polen, die diesen Passus schon in ihrer Verfassung haben. Ich lade alle sehr herzlich ein, vor allem die Kolleginnen und Kolle­gen von den Regierungsparteien, den Worten, die wir immer wieder hören, auch Taten folgen zu lassen und im zuständigen Ausschuss eine konstruktive Lösung zu finden. (Bei­fall beim BZÖ.)

19.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Lueger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.54.13

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Haubner hat zu ihrem Antrag betreffend Generationengerechtigkeit in der Ver­fassung sehr deutlich dargelegt, was sie damit will; nichtsdestoweniger gibt es noch Problematiken, die man auch bedenken muss. Unter dem Blickwinkel der Diskussion der Budgetentwicklung – das haben wir heute auch gesehen und gehört – kann es nicht sein, dass Jung gegen Alt steht. Solange die Problematik so ist, dass sich junge und alte Menschen gegenseitig als Sozialschmarotzer bezeichnen, spielen sie eigent­lich nur denjenigen in die Hände, die nicht ausgleichen wollen, sondern die zum Teil nur schüren wollen. Das ist aber nicht unser Ziel.

Wenn ich mir den Generationenkonflikt anschaue, und ich sage jetzt zusätzlich noch einmal Generationenkonflikt, da es ja um Gegenwart gegen Zukunft geht, aber auch einen kurzen Blick in die Vergangenheit richte: Wer von uns hätte voraussehen kön­nen, dass es zu einer solchen Krise kommt, die es gab und mit der wir auch budgetär schwer zu kämpfen haben?! Schauen wir uns die aktuelle Lage und die aktuelle Situa­tion des Budgets auch unter dem Blickwinkel an, dass wir auf die Gegenwart schauen müssen, denn da könnte man auch Arm gegen Reich, Männer gegen Frauen, Arbeits­lose gegen arbeitende Menschen oder Beschäftigte gegen Arbeitslose sehen.

Wir haben hier im Hohen Haus die Aufgabe, ein Verfahren zu entwickeln und auch im Budget ein möglichst ausgewogenes Verfahren weiterzuentwickeln, aber natürlich auch für die Zukunft eine ausgewogene Aufteilung mit zu gestalten, damit wir den Sozial­staat Österreich sichern können, ihn stärken und letztendlich auch ausbauen können. Daher bin ich überzeugt davon, dass wir betreffend Generationengerechtigkeit im Ver­fassungsausschuss noch einmal genauer darüber diskutieren müssen und auch kon­kret darüber diskutieren müssen, wie wir das verankern wollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 3 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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