Sie wollten noch einen Entschließungsantrag einbringen.
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Herr Präsident, den habe ich schon eingebracht.
Der Redner hat nach der Geschäftsordnung 10 Minuten Zeit, und ich habe mir diese 10 Minuten einstellen lassen. Herr Präsident, es bleibt Ihnen nichts anderes übrig ...
Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, wir haben eingangs der Tagesordnung einstimmig beschlossen die Redezeit pro Person – und die gilt bis 13 Uhr auch für Sie als letzten Redner.
Ich gebe Ihnen gerne noch Zeit für einen kurzen Schlusssatz.
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Sie haben diese Redezeit einseitig reduziert, und ich mache daher von meinem geschäftsordnungsmäßigen Recht Gebrauch, meine Redezeit auszuschöpfen. (Beifall beim BZÖ.)
12.58
Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, wir können das gerne in einer Sitzungsunterbrechung in der Präsidiale klären. Faktum ist, dass auch Sie sich an die Redezeit zu halten haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher und Kollegen betreffend Kürzung aller Parteienförderungen
eingebracht im Zuge der Verhandlungen zu TOP 1, Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die
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