Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 117

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Artikel 23 entfällt.

Begründung

Durch die ziffernmäßige Absenkung der Tarifansätze in maßgeblichen Teilen des Gerichtsgebührengesetzes verteuern sich die Verfahren maßgeblich. (Im Arbeits- und Sozialgerichtlichen Verfahren nach Schätzungen der AK um effektive 6,5%)

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


13.42.07

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Budget samt den vorliegenden 156 Begleitgesetzen ist ein Konsolidierungspaket und resultiert aus den Vorgaben des Budgetrahmengesetzes von 2011 bis 2014.

Die Hinweise auf Härtefälle durch die Sparmaßnahmen im Zuge der Budget­kon­solidierung wurden sehr ernst genommen. Die einberufenen Gesprächsgipfel zeigen Resultate. Verbesserungen gibt es in erster Linie für Familien und Studierende. (Abg. Dolinschek: Das stimmt nicht!)

Die Änderungen im Detail: Insgesamt werden 300 Millionen € mehr in vier Jahren gegenüber der Einigung in Loipersdorf zur Verfügung gestellt. Das bedeutet zusätz­liche 75 Millionen € pro Jahr.

Die Kürzung der Familienbeihilfe für alle Studierenden wird um ein halbes Jahr auf 1. Juli 2011 verschoben. Von allen weiteren Ausnahmen profitiert die Hälfte der betrof­fenen Studenten.

Für Zivil- und Präsenzdiener, Absolventen berufsbildender höherer Schulen sowie bei Studien mit langer Studiendauer wird die Familienbeihilfe länger ausgezahlt. Auch nach dem Mutterschutz und bei Menschen mit Behinderungen verlängert sich die Bezugsdauer um ein Jahr. 8 000 Studierende profitieren von dieser möglichen Verlän­gerung der Familienbeihilfe um ein Jahr bis zu einem Alter von 25 Jahren. 8 000 Stu­dierende bekommen zwei Jahre länger den Ausfall der Familienbeihilfe ersetzt, wenn sie Studienbeihilfe beziehen.

Die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe wird von 9 000 € auf 10 000 € pro Jahr angehoben.

Mehrkindfamilien bekommen 240 € pro Jahr mehr. Der Mehrkindzuschlag wird nicht gestrichen, sondern von 36,40 € auf 20 € im Monat reduziert.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag für Paare, die keine Kinder mehr betreuen, wird zwar grundsätzlich abgeschafft, aber nicht für Pensionen unter 1 155 € brutto im Monat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Budget ist ein Kompromiss, es ist bei Weitem alles andere als erfreulich, sicher kein Wunschpaket, jedoch besser als erwartet. (Beifall bei der SPÖ.)

13.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


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