Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 165

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heits­gesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteent­sorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Sta­bilitäts­abgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugab­gabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 115 Z 39, 48 und 52 entfallen.

2. In Artikel 115 Z 74 entfallen im § 658 Abs. 2 Z 1 die Worte „254 Abs. 2, 271 Abs. 2, 279 Abs. 2“.

Begründung

Die übergangslose Abschaffung der Möglichkeit, als Witwe mit 4 Kindern mit 55 in Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension zu gehen, schafft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Situationen, die einer Prüfung vor dem VfGH nicht standhalten würden. Es ist daher eine Übergangsregelung zu schaffen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.33.54

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne wie Kollege Öllinger mit einem Abänderungsantrag, um nicht zeitlich in Verzug zu kommen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen zum Geset­zesvorschlag eines Budgetbegleitgesetzes 2011 (981 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts 1026 der Beilagen.

 


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