leicht auch zu mehr Aufklärung bei Verbrechen führen können. Da freut sich auch unsere Innenministerin. (Beifall bei der FPÖ.)
2.56
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Bezahlung der Rundfunkgebühren für Strafgefangene durch die Steuerzahler
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 13 – Justiz, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010
Das Bundesministerium für Justiz führt Rundfunkgebühren von 5000,- Euro für die Strafgefangenen, welchen eine Vergünstigung in Form der Benutzung eigener Fernsehapparate gewährt wurde, ab. Warum die Kosten für die Rundfunkgebühren vom Steuerzahler bezahlt werden müssen und nicht von den Strafgefangenen, ist nicht nachvollziehbar.
Gemäß § 44 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz ist jeder arbeitsfähige Strafgefangene verpflichtet, Arbeit zu leisten. Strafgefangene, die eine befriedigende Arbeitsleistung erbringen, haben für die von ihnen geleistete Arbeit eine Arbeitsvergütung zu erhalten.
Diese Arbeitsvergütung in Form des Hausgeldes und der Rücklagen können somit zur Begleichung der Rundfunkgebühren herangezogen werden.
Auch arbeitsunwillige Strafgefangene erhalten diese Vergünstigungen, obwohl nur einem Strafgefangenen, der erkennen lässt, dass er an der Erreichung der Zwecke des Strafvollzuges mitwirkt, in den Genuss der Vergünstigung kommen soll. Dies ist grundsätzlich abzulehnen. Weiters verdienen diese Insassen auch nichts, um die Rundfunkgebühren bezahlen zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft Strafgefangene, welche eine Vergünstigung in Form der Benutzung eigener Fernsehapparate gewährt wurde, vom Hausgeld einen Beitrag zur Bezahlung der Rundfunkgebühren leisten müssen.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
2.56
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuallererst möchte ich noch einmal
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