Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 83

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leicht auch zu mehr Aufklärung bei Verbrechen führen können. Da freut sich auch un­sere Innenministerin. (Beifall bei der FPÖ.)

2.56


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Bezahlung der Rundfunkgebühren für Strafgefangene durch die Steuerzahler

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 13 – Justiz, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010

Das Bundesministerium für Justiz führt Rundfunkgebühren von 5000,- Euro für die Strafgefangenen, welchen eine Vergünstigung in Form der Benutzung eigener Fern­sehapparate gewährt wurde, ab. Warum die Kosten für die Rundfunkgebühren vom Steuerzahler bezahlt werden müssen und nicht von den Strafgefangenen, ist nicht nachvollziehbar.

Gemäß § 44 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz ist jeder arbeitsfähige Strafgefangene ver­pflichtet, Arbeit zu leisten. Strafgefangene, die eine befriedigende Arbeitsleistung er­bringen, haben für die von ihnen geleistete Arbeit eine Arbeitsvergütung zu erhalten.

Diese Arbeitsvergütung in Form des Hausgeldes und der Rücklagen können somit zur Begleichung der Rundfunkgebühren herangezogen werden.

Auch arbeitsunwillige Strafgefangene erhalten diese Vergünstigungen, obwohl nur ei­nem Strafgefangenen, der erkennen lässt, dass er an der Erreichung der Zwecke des Strafvollzuges mitwirkt, in den Genuss der Vergünstigung kommen soll. Dies ist grund­sätzlich abzulehnen. Weiters verdienen diese Insassen auch nichts, um die Rundfunk­gebühren bezahlen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in Zu­kunft Strafgefangene, welche eine Vergünstigung in Form der Benutzung eigener Fern­sehapparate gewährt wurde, vom Hausgeld einen Beitrag zur Bezahlung der Rund­funkgebühren leisten müssen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. – Bitte.

 


2.56.55

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuallererst möchte ich noch einmal


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