Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 135

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die sich am wenigsten wehren können, weil sie auf Hilfe angewiesen sind. Wenn kein Geld für präventive und stabilisierende Maßnahmen bereits in einem frühen Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit vorhanden wird, dann ist damit zu rechnen, dass sich der Grad der Pflegebedürftigkeit rasch erhöht und letztlich dem Staat dadurch womöglich sogar höhere Kosten verursacht.

Das Pflegegeld ist ohnedies nur ein Zuschuss zu den tatsächlichen pflegebedingten Mehraufwendungen. Wohnungsadaptierungen oder Hilfsmittel zur Prävention von Stür­zen oder Unfällen werden in Zukunft für viele nicht mehr im benötigten Ausmaß leistbar sein. Besonders hart betroffen sein werden jene Menschen sein, die nur eine Mindest­person haben und sich deshalb keine Hilfeleistungen am freien Markt zukaufen kön­nen. Deshalb sind wir für die Beibehaltung der derzeit geltenden Zugangskriterien zu den Pflegestufen 1 und 2.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierung wird aufgefordert, die Zugangskriterien in den Pflegestufen 1 und 2 un­verändert beizubehalten.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.20.20

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Haubner und Frau Kollegin Jarmer! Sie zeichnen hier ein Bild vom Herrn Bundesminister Hundstorfer, mit dem ich nicht ganz einverstanden bin. (Abg. Öllinger: Na, na, na! – Abg. Dr. Moser: Das war noch milde formuliert!) Es ist nicht so, dass die Behindertenpolitik auf der Warteliste steht. Das ist keinesfalls so. Es ist auch keinesfalls so, dass der Herr Bun­desminister Behindertenorganisationen nicht einbindet, ganz im Gegenteil.

Wenn man sich anschaut, was in den letzten beiden Jahren im Behindertenbereich al­les passiert ist (Abg. Mag. Widmann: Kürzungen, Kürzungen, Kürzungen!), dann muss man ja auch – oder kann man ja auch, wenn man möchte – einmal das Positive sehen.

Ich möchte ein paar positive Dinge herausstreichen. Zum Beispiel wurde im vergange­nen Jahr die Unfallversicherung in den Beschäftigungstherapien umgesetzt. Es wurde die Verbesserung der Behindertenvertrauensperson durchgesetzt, die Änderung der Einstufungskriterien. Das Budget für begleitende Hilfen, für Arbeitsassistenz, das schon angesprochen worden ist, wurde nicht gekürzt und wird auch nicht gekürzt. Ein Berufs­ausbildungsgesetz für jugendliche Behinderte wurde verbessert. Es gibt eine Grundla­ge für eine österreichweite Arzneimittel-Hotline. Ich finde auch, dass der veränderte Kündigungsschutz hoffentlich dazu beitragen wird, dass noch mehr behinderte Men­schen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden, weil ich davon überzeugt bin, dass das beste Mittel zur Inklusion die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist und damit auch die Mög­lichkeit zum selbstbestimmten Leben. (Beifall bei der SPÖ.)

Der bereits angesprochene nationale Aktionsplan, Frau Kollegin Jarmer, wird auch da­zu beitragen, dass es noch mehr in das Bewusstsein aller Ministerien, Stellen, Länder, Gemeinden und, so hoffe ich, auch in die Köpfe der Menschen einziehen wird, dass es


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