Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 172

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Ich möchte gern noch ein Kapitel ansprechen, nämlich die Pflegekürzungen. Es ist heute schon mehrmals angesprochen worden. Aber dass das besonders Frauen trifft, war noch nicht so ganz im Gespräch. Das trifft nämlich Frauen dreifach: Erstens sind vor allem Frauen im Pflegeberuf beschäftigt, es sind aber auch vor allem Frauen, die pflegen, und es sind sehr viele Frauen, vor allem in den Pflegestufen 1 und 2, die zu pflegen sind. Und da wurde offensichtlich keine Gender-Budgeting-Analyse vollzogen, sonst würde man sehen ... (Bundesminister Hundstorfer: O ja!) Ich weiß, dass gerade in Ihrem Ressort besonders darauf geachtet wird, aber gerade dem, dass es vor allem Frauen treffen wird, hat man nicht entgegengewirkt, und das finde ich sehr bedauerlich.

In manchen Bundesländern kann man nämlich, wenn man kein Pflegegeld zuerkannt bekommt, auch keine Heimhilfe in Anspruch nehmen. Das heißt, dass viele Frauen und Männer, die einen Pflegebedarf in einem Ausmaß von 60 Stunden haben, keine Heim­hilfe in Anspruch nehmen werden können. Und wer betreut sie dann? – Das sind die Angehörigen, und die Angehörigen sind in diesem Fall meistens weiblich: die Töchter, die Schwiegertöchter oder die Partnerinnen.

Und es trifft viele Frauen, die selbst pflegebedürftig sind. Es ist oft so, dass gerade bei Frauen, wenn die Pflegebedürftigkeit eingestuft wird, genau hingesehen wird, wieweit sie den Haushalt noch alleine führen können. Und natürlich können Frauen, die ihr Leben lang den Haushalt geführt haben, die geputzt, gewaschen und gekocht haben, das auch im Alter noch besser. Viele Männer, die das nicht getan haben, können das natürlich auch im Alter schlechter. Und dass sie deswegen eher als pflegebedürftig ein­gestuft werden als Frauen, ist leider Realität. Das heißt, es wird auch in der Pflegeein­stufung viele Frauen treffen.

Ich würde noch gerne einen Antrag für die Kollegin Jarmer einbringen, obwohl er jetzt nicht ganz zum Thema passt, da er das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz be­trifft. Der Antrag liegt hoffentlich vor.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche die Erhöhung der Ausgleichs­taxe auf ein branchenübliches Mindestgehalt beinhaltet.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag liegt vor. Er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Aus­gleichstaxe auf ein branchenübliches Mindestgehalt

eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesfinanzgesetz 2011 samt Anlagen (980 d.B.)

 


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