Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 173

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Im Zuge des Budgets wird auch das Bundesbehinderteneinstellungsgesetz geändert. Der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung wird für vier Jahre ausgesetzt. Damit fällt bei der Kündigung der Umweg über ein Schlichtungsverfahren weg. Im Gegenzug wird die Ausgleichstaxe gestaffelt erhöht: für Dienstgeber mit 25 bis 99 DienstnehmerInnen bleibt sie bei 226 Euro, für Dienstgeber ab 100 DN soll sie 316 Euro und für Dienstgeber ab 400 DN auf 336 Euro erhöht werden.

Mit dieser Maßnahme soll die Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderten erhöht werden. Die Arbeitslosigkeit ist bei Menschen mit Behinderungen besonders hoch, es ist zu befürchten, dass sich, bedingt durch diese sehr geringe Erhöhung der Aus­gleichstaxe an dieser Situation nichts ändern wird. Es wäre daher dringend notwendig, die Ausgleichstaxe auf ein branchenübliches Mindestgehalt zu erhöhen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche die Erhöhung der Aus­gleichstaxe auf ein branchenübliches Mindestgehalt beinhaltet.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.24.47

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, die heutige Debatte hat gezeigt, es ist unumstritten, dass eine Budgetkonsolidierung nicht einfach, aber notwendig, ja unver­meidbar ist. Wir haben ja am Beispiel vieler anderer Länder gesehen, was passieren kann, wenn man über die Verhältnisse lebt. (Abg. Kickl: Gibt es jetzt neue Schulden oder nicht?)

Das ist auch einer der Gründe für die Notwendigkeit dieser Konsolidierung und dafür, dass Einsparungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik auch akzeptabel sind. Herr Sozialminister, Sie haben in diesem Budgetbereich im richtigen Ausmaß gespart und reduziert, und trotzdem ist es Ihnen gelungen, immerhin noch das drittgrößte Bud­get im Bereich des AMS zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Mit diesen Mitteln kann man viel erreichen, wenn man vernünftig wirtschaftet. Das Bud­get steht ja im Zeichen auch der Generationengerechtigkeit. Wir wollen diesen erdrü­ckenden Schuldenrucksack für unsere Jugend reduzieren, und deswegen ist gerade auch – Sie haben es in Ihrer Rede erwähnt – die Berufsausbildung unserer Jugendli­chen wichtig. Und die Statistik gibt uns recht: Es wurde sowohl die Jugendarbeitslosig­keit als auch die Lehrstellenlücke reduziert.

Herr Sozialminister! Sie planen, rund 140 Millionen € für die überbetriebliche Lehrlings­ausbildung auszugeben. Gleichzeitig betonen Sie zu Recht, dass die bessere Ausbil­dung die betriebliche Ausbildung ist, weil diese nachhaltig ist. Es ist ganz klar: Wenn die Wirtschaft nicht fähig ist, diese Plätze zu schaffen, sind die UbAs dementsprechend gute Instrumente. Dennoch müssen wir uns sehr wohl auf die betrieblichen Arbeits­plätze, auf die betriebliche Lehrausbildung konzentrieren, um im Sinne der Jugend eine nachhaltige Berufsausbildung zu ermöglichen.

 


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