Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 177

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die sicherstellt, dass behinderte Menschen künftig eine Förderung in der Höhe der anfallenden Mehrwertsteuer für den Kauf eines Fahrzeuges bis zu einem anrechen­baren Kaufpreis von € 40 000,- zuzüglich der Kosten für behinderungsbedingt notwen­dige Umbauten erhalten. Im Budget 2011 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.“

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Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.38


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber und weiterer Abgeordneter betreffend Förderung in Hö­he der Mehrwertsteuer bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Behinderte

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 21 – Soziales, in der 91. Sit­zung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010

In § 36 Bundesbehindertengesetz ist die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderung geregelt. Diese Bestimmung wird dem Belastungspaket der Regierung zum Opfer fallen und abgeschafft, was eine massive Verschlechterung für Menschen mit Behinderung bedeutet. Als Begründung wird eine Verwaltungsver­einfachung angeführt, indem die Maßnahmen zur Mobilitätsförderung zusammenge­führt und neu gestaltet werden sollen. Aber eine Erhöhung des Freibetrages wird den Wegfall der Rückerstattung der NoVA nicht ausgleichen können, denn das öster­reichische Steuerrecht bevorzugt bei den Freibeträgen primär jene Steuerpflichtigen, die hohe Einkommen erzielen.

Es darf nicht sein, dass der Staat auch noch daran verdient, wenn ein Mensch, für den die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgrund der Art und Schwere seiner Behinderung kaum möglich ist, ein Auto kauft. Es soll daher künftig eine Förderung in Höhe der Mehrwertsteuer bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von € 40.000,- zuzüglich der Kosten für behinderungsbedingt notwendige Umbauten (z. B. Automatik, Servolenkung, Umbau von Pedalen) rückvergütet werden. Ein neuerlicher Antrag soll entsprechend der geltenden Bestimmungen erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig sein. Im Budget 2011 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten,


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