gewährleisten. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Dr. Walser, der Antrag, den Sie jetzt eingebracht haben, ist bei uns am Präsidium noch nicht schriftlich eingelangt. (Abg. Grosz: Keine Klubführung!)
Jetzt gäbe es theoretisch die Möglichkeit, dass Sie ihn mir mit fünf Unterschriften unterschreiben, die Sie schnell herbeizaubern, oder wir müssen eine Unterstützungsfrage stellen. – Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Vertragsschablone für Vorstandsverträge
eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesfinanzgesetz 2011 samt Anlagen (980 d.B.)
Die jüngsten Vorkommnisse beim Flughafen Wien haben erneut gezeigt, dass die Vertragsschablonenverordnung aus dem Jahr 1998 Reformbedarf hat. So bieten selbst offenkundiges Unvermögen oder Fehlleistungen des Vorstands keine Handhabe, Verträge schnell und kostensparend zu beenden. Insbesonders fehlen Klauseln, wie sie in Vorstandsverträgen in der Privatwirtschaft üblich sind, über die Entziehung der Vorstandsagenden bei Vertrauensverlust. Weiters ist eine Koppelungsklausel im Vorstandsvertrag zweckmäßig, mit der ein Vorstandsvertrag automatisch mit Abberufung des Vorstands endet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vertragsschablonenverordnung derart anzupassen, dass eine Vertragsauflösung auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, etwa Vertrauensverlust, möglich wird.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.34
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Grosz, ich wäre beinahe versucht, zu sagen: Wenn da etwas verbrannt ist, dann ist es das Hirn des Kollegen Grosz! Aber das wäre beinahe (Zahlreiche Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Grosz: Herr Präsident, ein Ordnungsruf!)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Eßl, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für die Behauptung, dass das Hirn des Herrn Abgeordneten Grosz abgebrannt sei, und bitte, sich in den letzten Minuten des heutigen Tages etwas zu mäßigen!
Setzen Sie mit Ihrer Rede fort!
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