Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 423

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Beratungen zu diesem Themenbereich sind somit erledigt. (Ruf beim BZÖ: Jetzt kommt die Frau Staatssekretärin, oder? Abg. Ing. Westenthaler: Treten Sie gleich wieder zurück! Weitere Rufe beim BZÖ: Werden Sie Geschäftsführerin bei Dol­ce & Gabbana! – Das für 15 000 €! Unfassbar!)

13.13.27UG 42: Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

UG 43: Umwelt

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun gelangen wir zu den Verhandlungen der Unter­gliederungen 42: Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sowie 43: Umwelt.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Jannach. Eingestellte Redezeit: 5 Minu­ten. – Bitte.

 


13.13.44

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Es ist ja noch immer ihre freie Entscheidung, ob sie reden will oder nicht. Das steht ihr frei. Ich persönlich hätte mir auch gewünscht, dass sie etwas zu Familie und Jugend sagt. (Abg. Strache: Man muss sie nicht per­sönlich beleidigen!) Das ist richtig. Ja, man muss sich auch im Ton ... (Zwischenruf beim BZÖ.) Bussi, Bussi muss man nicht machen, aber wie gesagt, gewünscht hätten wir es uns. (Abg. Mag. Stadler: Schleimspur! Rufe und Gegenrufe zwischen Abge­ordneten von BZÖ und FPÖ.)

Wir bringen zum Kapitel Landwirtschaft einen Antrag der Abgeordneten Jannach, Linder, Doppler, Hackl, Riemer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 50 000 € pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget ein.

Ich trage diesen Antrag vor:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, Linder, Doppler, Hackl, Riemer und weiterer Abgeordnete

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass eine Förderungsobergrenze von 50 000 € aus dem Agrarbud­get der EU und Österreich pro Jahr für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einge­führt wird und es zu einer klaren Trennung zwischen den Unterstützungen für die akti­ven Bauern und den Förderungen für Industrie- und Handelsfirmen sowie öffentliche Körperschaften kommt und keine Förderungen für Industrie- und Handelsfirmen sowie öffentliche Körperschaften aus dem Agrarbudget der EU und Österreich ausbezahlt werden. Diese Förderungen aus dem Landwirtschaftbudget sollen nur mehr aktiven Bauern zukommen.“

*****

Wir bringen einen weiteren Entschließungsantrag betreffend Erhöhung der Beitrags­sätze in der Sozialversicherung der Bauern ein. Da hätten wir gerne eine Auskunft, auch vom Landwirtschaftsminister und vom Sozialminister, wie hoch die Beitragsbelas­tungen in Summe für die Landwirte im Jahr 2011 werden.

 


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