Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 499

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. – Bitte.

 


16.59.28

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Angesichts der fehlenden Reformen im Budget ist es vielleicht notwendig, sich noch einmal über ein Kapitel zu unterhalten, das vielleicht dort, wo es wirklich kluppt, so eine Art Knackpunkt sein könnte, nämlich bei der Streiterei um die Kompetenzen Land/Bund. – Das ist, glaube ich, der Hauptpunkt, warum nichts weiter­geht.

Eine Möglichkeit, hier anzusetzen, wäre der Finanzausgleich. Es hat die Technische Universität Wien vor Kurzem eine sehr interessante Studie gemacht, in der sie fest­stellt, dass hinsichtlich des Verteilungsschlüssels extreme Ungerechtigkeiten bestehen. Salzburger Gemeinden erhalten pro Einwohner 1 019 € jährlich aus dem Steuertopf. Die Steiermark ist ein Stiefkind mit 811 € pro Kopf.

Was ist daran schuld? – Schuld daran ist ein altes System, ein alter Verteilungs­schlüssel, der darauf abstellt, dass die damalige wirtschaftlich Situation sozusagen ein­gefroren wurde, Weiterentwicklungen nicht berücksichtigt werden und sich dadurch heute diese Differenz ergibt. 160 Millionen € allein fehlen der Steiermark.

Interessant in diesem Zusammenhang ist – und dass das nicht alle sagen, ist mir schon klar – diese Graphik der Statistik Austria (hält dieselbe in die Höhe), wo man Folgendes sieht: Schuldenkaiser ist das Land Steiermark mit 670 Millionen €, und Salzburg, das
zu
jenen gehört, die auch die höchsten Bedarfszuweisungen erhalten, liegt im Plus mit 38 Millionen €. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Ich denke, es wird notwendig sein, hier einen Prozess einzuleiten, der sich mit der Ver­änderung des Verteilungsschlüssels beschäftigt. Für mich stellt sich aber auch die Fra­ge, ob es immer sinnvoll ist, einfach sozusagen mit der Gießkanne herzugehen und über Pro-Kopf-Zahlen zu sprechen und Gelder fließen zu lassen. Ich denke, es wäre vernünf­tig, hier mehrere Parameter einfließen zu lassen.

Ein Punkt, der mir besonders wichtig erscheint, ist jener, dass sich Gemeinden mitein­ander auch einmal überlegen sollten: Was können wir zu vernünftigen, effizienten Ver­waltungen beitragen?, denn da passiert eigentlich sehr wenig, und es ist notwendig – und das haben wir auch im Ausschuss schon festgestellt –, einen Diskussionsprozess auch auf den untersten Ebenen zu beginnen.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen, der diese Parameter als Grundlage für den Finanzausgleich festschreiben soll oder zumin­dest einmal hier einen Diskussionsprozess in Gang bringen soll.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Minister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, ein An­reizsystem für Gemeinden zu schaffen, mit den aus dem Finanzausgleich erhaltenen Mitteln effizient und sparsam zu wirtschaften. Die Höhe der zugeteilten Mittel soll au­ßerdem an aktuelle und zweckmäßige Parameter gekoppelt werden, um Fehlallokatio­nen zu vermeiden.“

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Solche Parameter sollten etwa sein: Größenordnung der Gemeinden, Einwohnerzahl, wirtschaftliche Ausrichtung der Gemeinde. Ich denke, da sollte man einmal anfangen, zu reden und zu überlegen, ob es nicht wirklich sinnvolle Lösungen dafür geben könn-


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