te, denn eines soll auf keinen Fall mehr passieren: dass sich, so wie es bei uns in Fohnsdorf in der Steiermark passiert ist, Bürgermeister überhaupt nicht darum scheren, was die Rechtsgrundlagen für Beschlüsse, für Finanzierungen und für wirtschaftliche Entwicklungen einer Gemeinde sind.
Es muss mehr Verantwortungsbewusstsein einziehen, und ich glaube, dazu kann dieser Diskussionsprozess über den Finanzausgleich und über die Verwaltungsreform ganz unten mithelfen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.03
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend zweckmäßige Parameter als Grundlage für den Finanzausgleich
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung – Finanzen, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 22. Dezember 2010
Eine Studie der TU Wien zeigt erheblichen Reformbedarf im Bereich des Finanzausgleiches auf. Salzburger Gemeinden erhalten je Einwohner durchschnittlich 1019 Euro pro Jahr. Steirische Gemeinden müssen mit mageren 811 Euro auskommen. Der Grund für diese auffällige Diskrepanz liegt in der unzweckmäßigen Berechnungsgrundlage für die Aufteilung und Ausschüttung der Mittel aus dem Finanzausgleich. Der Verteilungsschlüssel zieht einen Mix unterschiedlicher Parameter heran. Als Grundlage dienen unter anderem: das Aufkommen der Getränkesteuer im Zeitraum 1993 bis 1997; die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bis zurück in das Jahr 1993, um nur einige herauszugreifen.
Diese Berechnungszeiträume sind nicht geeignet, der ökonomischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Besonders die wirtschaftliche Lage der Steiermark hat sich seit dem Jahr 2003, in dem die Landeshauptstadt Graz europäische Kulturhauptstadt war, sehr zum Positiven entwickelt. Anstatt die begrüßenswerte Entwicklung zu unterstützen, werden die Gemeinden dieses Bundesland aufgrund des derzeit herangezogenen Verteilungsschlüssels benachteiligt.
Als Ersatz für die derzeitigen Bemessungsgrundlagen sollen etwa die Einwohnerzahl des Bundeslandes, die Größenklassen der Gemeinden, die wirtschaftliche Ausrichtung und Bedürfnisse der Gemeinden und Effizienz in der Verwaltung herangezogen werden. So würde effizienteres Förderwesen garantiert und ein Anreiz für Gemeinden geschaffen, mit erhaltenen Mittel sparsam und zweckmäßig zu investieren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht,
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