Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 500

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te, denn eines soll auf keinen Fall mehr passieren: dass sich, so wie es bei uns in Fohns­dorf in der Steiermark passiert ist, Bürgermeister überhaupt nicht darum scheren, was die Rechtsgrundlagen für Beschlüsse, für Finanzierungen und für wirtschaftliche Ent­wicklungen einer Gemeinde sind.

Es muss mehr Verantwortungsbewusstsein einziehen, und ich glaube, dazu kann die­ser Diskussionsprozess über den Finanzausgleich und über die Verwaltungsreform ganz unten mithelfen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.03


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend zweckmä­ßige Parameter als Grundlage für den Finanzausgleich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung – Finanzen, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 22. Dezember 2010

Eine Studie der TU Wien zeigt erheblichen Reformbedarf im Bereich des Finanzaus­gleiches auf. Salzburger Gemeinden erhalten je Einwohner durchschnittlich 1019 Euro pro Jahr. Steirische Gemeinden müssen mit mageren 811 Euro auskommen. Der Grund für diese auffällige Diskrepanz liegt in der unzweckmäßigen Berechnungsgrund­lage für die Aufteilung und Ausschüttung der Mittel aus dem Finanzausgleich. Der Ver­teilungsschlüssel zieht einen Mix unterschiedlicher Parameter heran. Als Grundlage dienen unter anderem: das Aufkommen der Getränkesteuer im Zeitraum 1993 bis 1997; die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bis zurück in das Jahr 1993, um nur einige herauszugreifen.

Diese Berechnungszeiträume sind nicht geeignet, der ökonomischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Besonders die wirtschaftliche Lage der Steiermark hat sich seit dem Jahr 2003, in dem die Landeshauptstadt Graz europäische Kulturhauptstadt war, sehr zum Positiven entwickelt. Anstatt die begrüßenswerte Entwicklung zu unterstüt­zen, werden die Gemeinden dieses Bundesland aufgrund des derzeit herangezogenen Verteilungsschlüssels benachteiligt.

Als Ersatz für die derzeitigen Bemessungsgrundlagen sollen etwa die Einwohnerzahl des Bundeslandes, die Größenklassen der Gemeinden, die wirtschaftliche Ausrichtung und Bedürfnisse der Gemeinden und Effizienz in der Verwaltung herangezogen wer­den. So würde effizienteres Förderwesen garantiert und ein Anreiz für Gemeinden ge­schaffen, mit erhaltenen Mittel sparsam und zweckmäßig zu investieren.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht,


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