Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 112

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sind. Aber es wäre jener symbolische Akt, den wir, meine ich, in der derzeitigen Form dringend benötigen.

Lassen Sie mich auf einige Argumente eingehen, die im Verlauf der Debatte hier zu hören waren, etwa darauf, dass wir im Konvent einer ähnlichen Regelung zugestimmt hätten. Ich darf darauf hinweisen, dass wir hier natürlich das Gesamtpaket betrachten müssen, und im Konvent war das Recht auf Bildung verankert. Da kann man nicht nur einige Punkte herausgreifen, wir müssen uns die gesamte damals verhandelte Beschlussfassung in Erinnerung rufen.

Wir haben heute auch mehrfach gehört, dass eigentlich schon alles vollständig um­gesetzt sei, darauf hat beispielsweise Kollege Wittmann hingewiesen. – Das ist doch eine merkwürdige Argumentation! Wenn wir so weit wären – was hindert uns daran, die UN-Kinderrechtskonvention hier zu beschließen? Dass das eine Konvention ist, die von den meisten Staaten unterschrieben, beschlossen und von der UNO akzeptiert wurde, sollte uns zu denken geben. Nur die USA und Somalia haben nicht zugestimmt. Andere wenige Staaten, darunter auch Österreich, haben es mit Vorbehalt gemacht. Wir sind da am Schluss der Liste jener Staaten, die die Rechte von Kindern auch wirklich ernst nehmen. Das muss man leider Gottes zumindest in Bezug auf die Verfas­sung sagen.

Ich habe auch mehrfach gehört, dass beispielsweise das Recht auf Bildung in Öster­reich garantiert sei. Das bestreitet vom Prinzip her niemand. Wenn Kollege Molterer meint, das sei seit 1964 garantiert, so kann man das einfachgesetzlich natürlich so sehen. Aber dass wir hier als symbolischen Akt dringend eine Initiative des Parla­ments benötigen, ist wohl klar, denn unser Bildungssystem funktioniert nach wie vor nach dem sogenannten Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben, und wer nicht hat, dem wird nicht gegeben. So funktioniert es im österreichischen Schulwesen, da könnte ich Ihnen eine ganze Reihe von Beispielen bringen. Wir werden in einer Spezialdebatte noch Gelegenheit dazu haben.

Ich darf Sie auch an die Peinlichkeit dessen erinnern, was wir hier beschließen. Sie schreiben und reden darüber, was wir hier alles Tolles drinnen stehen haben. Dabei steht bis auf Artikel 5 alles unter Vorbehalt. Das ist also eine Beschlussfassung, die eigentlich an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist. Wir brauchen eine klare, nachvoll­ziehbare Regelung, einen internationalen Standard. Was Sie heute machen – jetzt sollten sich vor allem die KollegInnen von SPÖ und ÖVP angesprochen fühlen –, ist eine Blamage für Österreich. Mit uns geht das nicht! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Gartelgruber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.29.38

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen! Auch ich bin sehr erfreut darüber, dass wir endlich die Kinderrechte in Verfassungsrang heben. Wie mein Kollege Harald Stefan eingangs schon erwähnt hat, war es uns sehr wichtig, dass das familiäre Umfeld als natürliche Umgebung unserer Kinder gewährleistet wird.

Aber die Forderung, die gesamte UN-Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang zu heben, haben auch Experten im Ausschuss nicht begrüßt und haben dies auch als nicht zielführend aufgezeigt.

Wie einige meiner Vorredner schon erwähnt haben, darunter auch Kollege Molterer, war zum Beispiel der Artikel 20 der Kinderrechtskonvention sehr umstritten; denn die Kafala in unser Verfassungssystem mit einzubeziehen, ist, meine ich, widersinnig. Es


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