Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 111

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wie vor nicht umgesetzt – für mich nicht klar. Deswegen kann ich dem nicht zustim­men. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Huainigg. Die Redezeit ist vorerst auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


13.20.51

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Kinderrechte in einem eigenen Bundesgesetz in die Verfassung aufgenommen werden. Das ist eine Verstärkung der bestehenden Gesetze und eine Ergänzung, wo noch Lücken vorhanden sind.

Ich möchte mich auf den Artikel 6 beziehen, in dem es darum geht, den gleich­berechtigten Zugang für behinderte Kinder zu schaffen, nämlich in allen Bereichen des täglichen Lebens. Das ist auch eine wichtige Ergänzung zu Artikel 7 der Bundes­verfassung, derzufolge kein Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das ist ein Auftrag, die Integration, die Inklusion weiter voranzutreiben. Das betrifft den Kindergarten, die Schule, die Frühförderung, aber auch gemeinsame Spiel­plätze für behinderte und nichtbehinderte Kinder, alle Lebensbereiche, wie es auch meine Kollegin Helene Jarmer vorhin gesagt hat.

Ich glaube aber, dass gerade bei der Geburt von behinderten Kindern eine Dis­kriminierung und eine Ungleichbehandlung stattfindet. Ich meine die OGH-Urteile, denenzufolge bei unerwünschter Geburt behinderter Kinder zwar immer ein Scha­denersatz zugesprochen wurde, bei der Geburt unerwünschter nichtbehinderter Kinder gab es hingegen nie Schadenersatzzusprüche. Bei behinderten Kindern wurden sogar Unterhaltszahlungen bis zur gesamten Lebensexistenz zugesprochen, das heißt auch Ernährung, Bildung, Kleidung, all das. Damit wird das gesamte Leben zu einem Schadensfall, und das ist eine Diskriminierung, die diskutiert gehört!

Ich begrüße ausdrücklich, dass Justizministerin Claudia Bandion-Ortner einen Geset­zes­vorschlag, was den Schadenersatz betrifft, vorgelegt hat, denn die derzeitige Situation ist unerträglich. Es besteht irrsinniger Druck auf Ärzte und Eltern, beim geringsten Verdacht auf eine Behinderung das Kind abzutreiben, damit kein Schaden­ersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Andererseits müssen Eltern, die zu Geld kommen wollen, behaupten, dass sie ihr Kind nicht zur Welt gebracht hätten, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten. Das ist unwürdig! Es braucht Unter­stützung für Eltern behinderter Kinder, aber das Schadenersatzrecht ist der falsche Ansatz! Es braucht Unterstützungen außerhalb dieses Rechtes im Sozialrecht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Walser. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.25.04

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Erfreuliche ist, dass wir uns alle einig sind, dass wir die Kinderrechte in der Verfassung verankern müssen. In welcher Form das geschehen soll, darüber sind wir uns leider nicht einig. Die RednerInnen der Grünen haben, glaube ich, eindrucksvoll bewiesen, wie groß die Notwendigkeit ist. Ich darf darauf hinweisen, dass natürlich auch uns klar ist, dass mit einer Verankerung, Akzeptierung beziehungsweise Beschlussfassung der UN-Kinderrechtskonvention noch nicht die Probleme beseitigt


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite