Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 127

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Volksanwalt wurde. Na, auf einmal haben es all jene bereut! Glauben Sie mir, ich bin in der Lage, aus einem politischen Auftrag, den ich übernehme, das Optimale heraus­zuholen – auch im Interesse des Landes. Und jeder, der mich kennt, weiß, dass ich dort draußen auch eine Stimme sein werde für Österreich, jetzt nicht nur für eine bestimmte Partei, sondern für Österreich, um das Optimale für Österreich heraus­zuholen. (Beifall beim BZÖ.)

14.15

14.15.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 995 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht darauf, dass durch den vorliegenden Staatsvertrag die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden, stelle ich zunächst im Sinne des Art. 50 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die bulgarische, dänische, englische, estni­sche, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Ein­sichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.17.115. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1028 d.B.): Bundes­gesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsver­günstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011) (1056 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Eingestellte Redezeit: 4 Minu­ten. – Bitte.

 


14.17.42

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir setzen jetzt die letzte Timesharing-Richtlinie der Europäischen Union um. Wer Kollegen Maier im Justizausschuss gehört oder sich mit der Materie näher befasst hat, weiß, dass insbesondere in Spanien, in Italien und da und dort auch in Österreich


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