Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 132

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nehmen und uns öffnen. Ich freue mich auf weitere Diskussionen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Fazekas zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.33.22

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine Vorredner haben ja schon im Wesentlichen detailliert ausgeführt, wo die Probleme liegen und wie schwierig es für Menschen ist, die geglaubt haben, sie hätten ein positives Modell gewählt und die dann fast für ewige Zeiten aus diesen Verträgen nicht mehr aussteigen können. Man sieht, dass sich immer wieder Ge­schäftsmodelle zu betrügerischen Tätigkeiten weiterentwickeln.

Wer sagt schon nein, wenn man in guter Stimmung gemütlich am Strand liegt und jemand einem anbietet, das Apartment, in dem man wohnt, nicht nur zu mieten, sondern sich vielleicht gleich daran zu beteiligen. Dann schlägt man zu, hat keine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und kommt etwas später drauf, dass das eigentlich kein gutes Geschäft war sondern ein Geschäft, bei dem man sich sehr lange bindet.

Das heißt, es ist eine grundsätzliche Notwendigkeit damit verbunden, das sehr intensiv zu regeln. Das dauert natürlich immer sehr lange: Man weiß ja, diese Geschäfts­modelle gibt es nicht erst seit gestern, sondern entsprechende Vorkommnisse liegen oft schon viele, viele Jahre zurück und haben zu sehr vielen Nachteilen für die Men­schen geführt, vor allem zu finanziellen Nachteilen. Daher ist es auch sehr positiv, dass diese Regelung umgesetzt wird.

Das ist ein Zeichen – das ist heute auch schon erwähnt worden – seitens der Euro­päischen Kommission, die ja immer wieder betont hat, auch was den Konsu­mentenschutz betrifft verstärkt tätig sein zu wollen, damit das wirklich aktiv ange­gangen wird. Es wird sicher noch viele andere Bereiche geben, die auch in ähnlicher Form geregelt werden müssen. Manche wurden ja schon geregelt, denken Sie an die klassischen Werbefahrten, wo den Menschen auch allerhand versprochen wurde und man sich vertraglich zu Käufen gebunden hat, die sich letztendlich als Unsinn heraus­stellten.

Das heißt, im Wesentlichen ist das eine ausgezeichnete Rechtsnorm, die direkt um­gesetzt wird, die den Menschen hilft, die allen hilft, die auch dazu beiträgt, dass jene, die solche Produkte verkaufen, irgendwie auf den rechten Weg geführt werden. Aber – was auch meine Vorredner gesagt haben – ich glaube, dass es vielleicht noch in der gängigen Praxis den einen oder anderen Abänderungsbereich geben wird. Das wird sich zeigen, aber vorerst einmal ist es ein ausgezeichnetes Gesetz. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Donnerbauer.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bun­desministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.35.58

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieben Sie Reise-Rabatt-Clubs, Tausch­pools, langfristige Urlaubsprodukte? Dann sind Sie ab jetzt in Zukunft besser ge­schützt, nämlich mit einem Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen oder etwa durch Informationspflichten.

 


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