Wichtig ist auch, dass sich der Schutz jetzt auf alle Übernachtungsunterkünfte bezieht, also auch auf Schiffe oder auf Wohnwägen. Ja, das Recht passt sich eben den aktuellen Bedürfnissen an.
Eines ist noch zu erwähnen: Es handelt sich hiebei um den ersten Fall eines vollharmonisierten Verbraucherschutzes in der Europäischen Union. Ich möchte allerdings nur davor warnen, dass in Zukunft durch eine Vollharmonisierung unser Standard sinkt – das heißt, das werde ich auf alle Fälle verhindern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Scheibner.)
14.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.37
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Auch ich begrüße dieses Gesetz. Es ist wichtig, dass wir die Konsumenten und Konsumentinnen gerade bei grenzüberschreitenden Timesharing-Verträgen, und das sind derartige Verträge, schützen. Der Konsument, die Konsumentin muss sichergehen können, dass der Timesharing-Vertrag, den er oder sie abschließt, den gleichen Bestimmungen folgt – egal ob er in Deutschland, in Frankreich oder in anderen EU-Mitgliedsstaaten ist.
Der Anwendungsbereich wurde ausgedehnt, aber es ist auch wichtig – denn Österreich hat ja eine Tradition in diesem Bereich –, dass der Konsumentenschutz durch die Harmonisierung nicht unterlaufen wird. Daher komme ich zum Schluss: Es ist zu begrüßen und daher werden wir zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.38
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Kollege Scheibner, das Timesharing-Projekt war ein interessantes Projekt in den neunziger Jahren – und besonders interessant war es für die Betrüger. Mir sind solche Fälle noch bekannt, in Österreich genauso wie in anderen Ländern, beispielsweise Spanien, wo Urlauber Timesharing-Verträge abgeschlossen haben und kurze Zeit darauf der Bauträger, nach Bezahlung des geforderten Betrages, in Konkurs gegangen ist. Tausende Europäer haben in Spanien Millionen verloren und daher war es notwendig, dass eine Timesharing-Richtlinie in Europa geschaffen wurde, die diesen Gaunereien vorbeugen sollte.
Allerdings gibt es ein Problem: Nicht alle Länder haben diese Timesharing-Richtlinie entsprechend umgesetzt, die meisten verspätet, und wichtige Rechtsschutzstandards wurden nicht eingehalten. Es gab immer wieder das Problem, dass Urlauber – insbesondere deutsche, englische, holländische und österreichische – gekeilt wurden, ihnen ein Preis versprochen wurde und es infolge, meist unter Einfluss von Alkohol, auch zu derartigen Vertragsabschlüssen gekommen ist.
Jetzt sage ich das, was ich im Justizausschuss bereits gesagt habe: Das Hauptproblem ist und bleibt Spanien, Frau Bundesministerin. Da gibt es jetzt noch Tausende Verfahren, die durch die Justiz nicht abgeschlossen worden sind, und es gilt sicherzustellen, dass die neue Richtlinie, Frau Bundesministerin, in Spanien entsprechend umgesetzt wird.
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