Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 197

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Man muss auch die Wirtschaft verstehen, die natürlich sehr wohl auch den Daten­schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und der Betriebe im Hinterkopf hat. Tatsache ist, dass diese Einkommenstransparenz auch nicht so gekommen ist, wie vor einem Jahr noch diskutiert wurde, dass hier nämlich Namen bekannt gegeben werden, sondern dass das branchenbezogen bekannt gegeben wird, sodass auch – das gilt nicht nur für die Frauen – junge Menschen sehr wohl fragen können: Was verdiene ich denn in dieser Firma in der Marketingabteilung, im Verkauf oder in der Produktion? Das könnte auch ein Anreiz dafür sein, sich auch in anderen Firmen zu bewerben und vielleicht auch einen Berufswechsel vorzunehmen.

Es ist auch nicht ganz richtig, wie oft in den Medien kolportiert wird, dass der Betrieb nicht bestraft werden kann. Selbstverständlich gibt es bei Nichterstellung von Einkom­mensberichten auch Strafen für die Betriebe; das ist nur ein wenig untergegangen.

Ich bin aber sehr dafür, dass wir – auch die Oppositionsparteien – dieses Gleich­be­handlungspaket und auch die Novellierung dazu positiv sehen, dass wir hier wirklich mit diesem ersten Schritt die Möglichkeit schaffen, die Einkommensschere zu schließen, und das nicht schlechtreden – darum bitte ich sehr. Ich bin mir sicher, dass wir das eine oder andere noch fortsetzen können.

Ich weiß, dass es hier Unruhe gibt, weil wir die europäische Richtlinie betreffend „levelling up“ nicht hineingenommen haben, das heißt, durch einen Abänderungsantrag wieder herausgenommen haben. Ich stehe auch dazu, denn eines kann nicht sein: dass hier unter dem Deckmantel der Toleranz oder im Rahmen der Toleranz die Einschränkung der persönlichen Freiheit gleich mitläuft. Es kann nämlich nicht sein – ich sage das in einem Beispiel und habe das auch in den Medien gesagt –, dass eine Wirtin, wenn sie vier Zimmer zu vermieten hat und noch eines übrig ist, dann nicht sagen kann, ich gebe dieses Zimmer jetzt einer jungen Mutter mit Kind und nicht jemandem anderen, der halt auch da steht.

Es muss möglich sein, dass jemand, der ein privates Hotel oder ein Wirtshaus hat, selbst entscheidet, wen er aufnimmt. Man sollte durch eine überbordende Toleranz, wie es sie vielleicht durch diese Richtlinie gegeben hätte, nicht die Freiheit des Bürgers opfern. Dazu stehe ich auch.

Aber noch einmal: Frau Bundesministerin, Herr Bundesminister, ich kann nur sagen, ich glaube, dass wir mit dieser Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes einen ersten wichtigen und richtigen Schritt nicht nur in der Einkommenstransparenz, son­dern auch beim Schließen der Einkommensschere für Frauen gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


17.59.24

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vernaderung, Streit und Neid – das sind die „Verbesserungen“, die meines Erachtens diese Novelle des Gleichbehand­lungs­gesetzes für die Österreicherinnen, für die Frauen bringt. Das ist wahrlich kein Grund zum Feiern, wahrlich kein Meilenstein, wahrlich kein Grund zur Freude, denn diese Novelle bringt den Frauen keinen Cent mehr. Diese Novelle schließt die Gehaltsschere um keinen Millimeter, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte im Zuge meiner Ausführungen auch noch einmal die Gesetzesfindung, also das Zustandekommen der Gesetzesnovelle Revue passieren lassen. Begonnen im Oktober 2010, als diese Novelle im Ministerrat still und heimlich beschlossen wurde, ging es dann in die Verhandlungsphase, und es galt, einen Ausschusstermin zu finden.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite