Rot und Schwarz waren sich über den Inhalt ja nicht einig. Die Ausschusstermine wurden von Mal zu Mal verschoben, wurden abgesagt und haben nicht stattgefunden.
Sogar der Herr Klubobmann Cap – der mir vielleicht auch zuhört (Abg. Dr. Cap spricht mit einem Klubmitarbeiter) – hat sich in die Vermittlung eingebunden und die Klubs durchgerufen, um einen Ausschusstermin noch während der Budgetdebatte zustande zu bringen, was aber auch nicht gelungen ist, und zwar auch deshalb, weil es große Unstimmigkeiten, große Uneinigkeit zwischen den Regierungsparteien betreffend den Inhalt dieser Novelle gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Diese Unterschiede haben sich auch im Ausschuss gezeigt; ich darf nur an die Ausführungen der Vertreter der Regierungsparteien erinnern. Sie haben ein Gesetz beschlossen, gegen das Sie sich selbst ausgesprochen haben. Die Strafen sind jetzt auf 360 € reduziert worden, aber einige Damen und Herren der Regierungsparteien haben diese Strafen angeprangert und sich dagegen ausgesprochen. Die Strafen sind trotzdem im Gesetz vorgesehen, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden jetzt bestraft, wenn sie – was ihr gutes Recht ist – über ihre Gehälter sprechen. Und das lehnen wir strikt ab! (Beifall beim BZÖ.)
Positiv zu beurteilen ist, dass sich die ursprüngliche Ausweitung des Diskriminierungsschutzes in der Novelle nicht wiederfindet. Das ist der einzige Punkt, der positiv zu bewerten ist und den auch die Kollegin Schittenhelm vorhin schon angesprochen hat. Und da ich gerade bei der Kollegin Schittenhelm bin, möchte ich sie schon an ein Zitat aus dem „Standard“ vom 19. November letzten Jahres erinnern, wo sie sagt, dass es „überhaupt nicht in Frage“ komme, dass das Gesetz, das zur Offenlegung der Gehälter innerhalb von Unternehmen verpflichtet, Strafen für ArbeitnehmerInnen vorsieht, die über diesen Offenlegungsbericht sprechen. – Liebe Kollegin Schittenhelm, die Strafen sind da, das Gesetz wurde mit Ihrer Stimme mit beschlossen! Ich frage mich schon, wie Sie das gegenüber der Bevölkerung, vor allem gegenüber der weiblichen Bevölkerung, argumentieren wollen.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass Frauengleichbehandlung nicht Männerdiskriminierung sein darf. Ich darf in diesem Zusammenhang auch den heutigen „Kurier“ zitieren, der über die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den Tarifen für Tickets berichtet. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
18.02
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.
18.02
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin bin ich sehr froh, dass es heute zu einer Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes kommen wird, weil wir mit dieser Novellierung einen Schritt weiter in Richtung Einkommensoffenlegung, in Richtung hin zu mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz kommen werden.
Warum? – Sehr geschätzte Damen und Herren, das lässt sich leicht erklären. Wir haben zwar aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes und der guten Arbeit der Gewerkschaft in den Kollektivverträgen keine unterschiedlichen Behandlungen von Männern und Frauen mehr. Es gibt also keine offenen Diskriminierungen mehr. Tatsache ist aber, dass es im Arbeitsleben sehr viele versteckte Diskriminierungen gibt: Daher ist es notwendig, durch eine Offenlegung der Einkommen nachschauen zu können, kontrollieren zu können, ob hier nicht eine versteckte Diskriminierung vorliegt.
In vielen Betrieben, in denen es Betriebsräte gibt, ist das auch heute schon in sehr positiver Weise so gehandhabt worden, und ich unterstelle hier nicht automatisch jeder
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