Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 199

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Firma, dass sie absichtlich Arbeitnehmerinnen gegenüber Arbeitnehmern diskriminiert. Nichtsdestotrotz ist es in der Praxis passiert und passiert es nach wie vor in der Praxis, sonst hätten wir nicht die Einkommensunterschiede, wie wir sie derzeit haben.

Daher ist diese Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes ein guter, wichtiger und rich­tiger Schritt in die richtige Richtung, und ich bin sehr froh darüber.

Was, abgesehen von der Offenlegung der Einkommensunterschiede in den Betrieben, in dem Gesetz ebenfalls beinhaltet ist und meiner Meinung nach in der Diskussion bis jetzt noch zu kurz gekommen ist, ist der Umstand, dass künftig auch bei Stellen­inse­raten die Bezahlung angegeben werden muss. Das heißt, es muss aufgeführt werden, welcher Kollektivvertrag der zutreffende ist und ob es die Möglichkeit der Über­zah­lungen gibt.

Auch das, sehr geschätzte Damen und Herren, ist eine wichtige Bestimmung, denn gerade auch aufgrund meiner beruflichen Erfahrung als Gewerkschafterin weiß ich, dass Menschen, egal ob Mann oder Frau, die sich neu bewerben, oft nicht genau wissen, wie hoch ihr Einkommen ist. Wenn bereits in den Inseraten klar festge­schrie­ben ist, was man als Einkommen zu erwarten hat, dann fällt auch die Diskriminierung, die bisher oft schon bei Beginn eines Dienstverhältnisses vorhanden war, weg.

Sehr geschätzte Damen und Herren, ich freue mich über die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes und freue mich insbesondere, dass auch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz novelliert wird. Ich freue mich auch, dass es nach zähen Verhandlungen gelungen ist, die Höhe der Strafen zu reduzieren. Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen, die dazu beigetragen haben, dass wir das Gleichbehand­lungs­gesetz heute in der vorliegenden Form beschließen können, weil wir damit wieder einen richtigen Schritt in Richtung mehr Einkommensgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen setzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


18.06.00

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Bun­desminister! Liebe Kollegen! Ja, jetzt ist sie da, die Novelle zum Gleichbehandlungs­gesetz, aber ich muss ganz ehrlich sagen, dass meiner Meinung nach mehr als Populismus nicht übrig geblieben ist. Und wenn man die Novelle an den großmundigen Ankündigungen unserer Frau Minister von vor ein paar Wochen oder Monaten misst, sieht man klar, wie kläglich man da gescheitert ist. Die vielen Zugeständnisse, die man der Wirtschaft und den Sozialpartnern machen musste, lassen diese Novelle nur noch zu einem Minimalkonsens verkümmern.

Vorab möchte ich aber mit aller Deutlichkeit sagen: Wenn es schwarze Schafe unter den Arbeitgebern gibt, die Frauen und Männer ungleich bezahlen, so muss dies wirklich abgeschafft werden, denn das ist natürlich eine Ungeheuerlichkeit und ist nicht gerechtfertigt. Aber die neue Regelung zur Gehaltsoffenlegung ist dafür nicht das geeignete Mittel. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit der neuen Regelung wird nur mehr Verwaltungsaufwand produziert. Das hat sogar der Rechnungshof in seiner Stellungnahme kritisiert. Außerdem werden bis 2014 nur 41 Prozent der Beschäftigten überhaupt von dieser Novelle erfasst. Und die Regelung sieht auch keine Sanktionen für die Unternehmer vor, die ihre Gehälter nicht offen­legen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und es kommt noch schlimmer: Die Mitar­beiter, die gegen diese Verschwiegenheitsklausel verstoßen, werden noch mit einer


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