Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 203

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gelungen ist, dass wir sexuelle Orientierung, Alter, Weltanschauung und Religion nicht hineinnehmen konnten in diese Liste der Diskriminierungstatbestände, eben als Diskri­minierungsschutz auch außerhalb der Arbeitswelt, was aber nicht heißt, dass wir nicht sofort daran weiterarbeiten sollten, dass wirklich alle im 21. Jahrhundert ankommen und auch diese Formen der Diskriminierung mit einbezogen werden können.

In diesem Sinne freue ich mich wirklich sehr und bedanke mich bei allen, die mitgewirkt haben, dass diese Gesetzesnovelle heute beschlossen werden kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


18.19.23

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zur Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes: Ich glaube, im 21. Jahrhundert sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass Gleichbehandlung gelebt wird. Aber es ist leider manchmal da und dort der Fall, dass das nicht vollzogen wird – deshalb ist es eben notwendig, dazu die nötigen Gesetze zu machen.

Es ist meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit in der breiten Masse – es gibt natürlich immer, egal wo, ein paar schwarze Schafe –, dass Männer und Frauen bei gleicher Ausbildung und bei gleicher Arbeitsleistung auch gleich viel verdienen.

Trotzdem muss man aber auch sagen: Der Verdienst muss auch nach Leistung gehen. Wenn die Frau mehr Leistung bringt, soll sie mehr verdienen, wenn der Mann mehr Leistung bringt, sollte auch er mehr verdienen. Wie gesagt, das ist einfach so. (Demonstratives Husten des Abg. Öllinger.) – Sind Sie verkühlt, oder? Passt! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ein Hustenkrampf!)

Zum Diskriminierungsthema möchte ich noch einiges sagen. Ich zitiere hier Frau Kerschbaumer von der „Kleinen Zeitung“ (Abg. Grosz: Die Arme! Die hat heute schon Schluckauf!): „Sie sind mir als Mieter zu hässlich. Soll ein Hotelier weiter ein homo­sexuelles Paar als Gäste wegen ihrer sexuellen Orientierung ablehnen dürfen?“

Ich glaube, das ist nicht mehr das Thema. Wir sind ein Tourismusland. Ob jemand schwarz oder weiß ist oder egal welche Hautfarbe hat (Abg. Mag. Schwentner: Dann sind Sie aber nicht in der Realität angekommen! Die schaut anders aus!): Wir wissen, dass alles hineingeht. Wir wissen auch, dass wir wegen der Religion und auch wegen des Alters niemanden ablehnen.

Aber wie gesagt: Da muss man in der Gesetzgebung aufpassen, dass wir uns nicht in unserer persönlichen Freiheit einschränken. Als Tourismusland wissen wir, dass wir auch zielgruppenorientiert arbeiten. Wenn hier Gleichbehandlung nach Geschlecht oder Alter steht, dann könnte das gesetzlich auch so ausgelegt werden, dass es recht­lich eigentlich auch möglich wäre, zum Beispiel einen Hotelier eines Wellness-Hotels, einer Ruhe-Oase, der sagt: Wir lassen bei uns keine Kinder einbuchen, weil es auf der anderen Seite Kinderspezialisten gibt!, aufgrund der Diskriminierung anzuzeigen, weil er eben keine Kinder aufnimmt. (Abg. Mag. Schwentner: Das stimmt eben nicht! Das ist unrichtig!)

Wie gesagt, hier braucht es Gefühl. Hier muss man in alle Richtungen schauen, um das abzudecken.

Aber Gleichbehandlung und Diskriminierungsgeschichten sollten – wie gesagt – im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit sein. – Danke schön. (Beifall bei der


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