Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 204

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ÖVP. – Abg. Öllinger: Warum gibt es für so eine Rede auch noch Applaus? – Abg. Dr. Bartenstein – in Richtung des Abg. Öllinger –: Weil sie gut war, im Gegensatz zu Ihrer!)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


18.22.14

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon angesprochen worden: In der Regierungsvorlage war der Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt weiter gefasst. Es hätte auch vor Diskriminierung aufgrund des Alters, der Weltanschauung, der Religion und der sexuellen Orientierung geschützt werden sollen. Das ist auf Betreiben der ÖVP herausgefallen.

Wenn Kollegin Schittenhelm heute ans Rednerpult kommt und sagt, sie steht dazu, dann finde ich das mutig, denn die ÖVP hat sich mit ihren Argumenten im Ausschuss bis auf die Knochen blamiert. Es ist kein einziges Argument übrig geblieben. Auch das, was heute genannt wurde – und dazu werde ich noch kommen –, ist nicht der Rede wert. (Beifall bei den Grünen.)

Erstes Argument der ÖVP im Ausschuss war: Wenn in Brüssel eine Richtlinie scheitert, dann setzen wird das in Österreich nicht um. Das heißt, jedes Mal, wenn man sich mit einem Anliegen in Brüssel nicht durchsetzt, steht die ÖVP auf dem Standpunkt, dass das in Österreich gesetzlich nicht geregelt werden darf. Ich glaube, meine Damen und Herren, wenn man so Politik macht, muss man sich den Vorwurf der Politikunfähigkeit gefallen lassen.

Das zweite Argument war: Wir brauchen keinen Diskriminierungsschutz, weil das ohnehin alles in der Verfassung und in den Grundrechten geregelt ist. Meine Damen und Herren, auch das ist schnell zu widerlegen: Die mittelbare Drittwirkung der Grund­rechte ist sehr schmal. Faktum ist: Grundrechte und Verfassungsrechte richten sich gegen den Staat und schützen kein einziges Diskriminierungsopfer. Nichts ist übrig geblieben.

Aber das beste Argument war das Argument eines ÖVP-Abgeordneten, den ich namentlich nicht nennen will. Es geht mir nämlich nicht um die Person, es könnten wahrscheinlich viele ÖVP-Abgeordnete gewesen sein. Er hat uns Folgendes erzählt: Er hat in der „Kleinen Zeitung“ etwas gelesen, nämlich dass jetzt auch Diskriminierungen aufgrund des Alters nicht zulässig sein sollen, und hat dann gesagt, das heißt: Wenn ein Hotelier ein Kinderhotel hat und ein Hotel ... (Abg. Öllinger: Wir wissen schon, wer es war!) – Ich fürchte, er hat sich verraten. Er ist überführt! (Heiterkeit bei den Grünen.) Wenn ein Hotelier ein Kinderhotel und ein Hotel hat, das sozusagen eher für ruhigere Gäste gestaltet ist, dann sei das nach diesem Gesetz nicht mehr möglich.

Meine Damen und Herren, genau diese Kritik läuft völlig ins Leere, weil nämlich Ausnahmetatbestände definiert sind. In diesem Ausnahmetatbestand heißt es, dass immer dann keine Diskriminierung vorliegt, wenn Dienstleistungen und Güter für eine bestimmte Altersgruppe gestaltet sind.

Also ein Klassiker, meine Damen und Herren: Dieser Abgeordnete hat kein einziges Mal ins Gesetz geschaut. Er hat aufgrund eines Artikels der „Kleinen Zeitung“ offen­sichtlich abstimmen wollen. Meine Damen und Herren! Das sind genau die Abgeord­neten, die Ursache dafür sind, dass das Parlament einen schlechten Ruf hat! (Beifall bei den Grünen.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite