Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 205

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Der größte Unsinn ist aber die Ausführung – und das wird immer wieder genannt –, das sei autoritär. Dann ist jedes Gesetz autoritär. Dann ist auch das Wettbewerbsrecht autoritär, das Unternehmen verbietet, aufgrund ihrer Marktmöglichkeiten Kartelle zu schaffen. Nein, es ist nicht autoritär, im Gegenteil! Im Stalinismus und im Faschismus war es üblich, dass bestimmten Personengruppen aus völlig unsachlichen Gründen der Zugang zu Dienstleistungen und Gütern verwehrt wurde. Das Gegenteil ist der Fall! In einer Marktwirtschaft sind wichtige Dienstleistungen und Güter privatwirtschaftlich organisiert. Und es ist Aufgabe eines modernen Staates, sicherzustellen, dass nie­mand aus unsachlichen Gründen beim Zugang zu diesen Dienstleistungen und Gütern diskriminiert wird.

Wir haben jetzt ein Antidiskriminierungsrecht, das selbst bei den Diskriminierungen diskriminiert. Wenn nämlich jemand aufgrund des Geschlechts außerhalb der Arbeits­welt diskriminiert wird, dann ist das unzulässig. Wenn die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erfolgt, dann ist das zulässig. Wenn in einem Geschäft ein Schild hängt: Wir bedienen Ausländer nicht!, dann ist das nach dem Gesetz unzu­lässig – das ist auch gut so –, wenn aber in einem Geschäft ein Plakat hängt: Wir bedienen Zugehörige zu bestimmten Religionsgruppen nicht!, dann ist das nach dem Gesetz wieder erlaubt. Das ist komplett unsachlich.

Ich schaue mir an, meine Damen und Herren, was die ÖVP, die FPÖ und das BZÖ sagen würden, wenn in einem Geschäft ein Schild hängt: Wir bedienen keine Katho­liken! – Wird man dann sagen: Das ist die Freiheit des Geschäftsinhabers, wir sehen das alles gelassen, das soll man nicht überbordend regeln!? – Das Gegenteil wird der Fall sein! Sie werden hier im Parlament auf und ab rennen und werden scharfe Gesetze genau gegen diese Diskriminierungen fordern.

Meine Damen und Herren! Von den Argumenten der ÖVP ist nichts übrig geblieben. Ich verstehe die ÖVP auch nicht. Warum verstehe ich sie nicht? – Erstens, weil es sachlich schlechte Argumente sind. Aber auch aus einem ganz anderen Grund: 99,9 Prozent aller UnternehmerInnen in Österreich diskriminieren nicht, warum auch? Erstens gibt es wahrscheinlich gar keine Affinität zur Diskriminierung und kein Inter­esse daran. Es macht ja auch wirtschaftlich keinen Sinn, wenn man ein Geschäft machen kann. Es stellt sich daher die Frage: Warum schützt die ÖVP gerade die schwarzen Schafe? – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


18.27.30

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte bei der Rede des Kollegen Steinhauser anknüpfen: Es tut mir auch leid, dass wir das Levelling-Up wieder aus der Vorlage herausnehmen mussten, weil das zur Mehrheitsfindung notwendig war.

Ich glaube im Gegensatz zu meiner Kollegin von der ÖVP, dass das nichts mit der EU-Richtlinie zu tun hat, sondern dass es eine Frage der innerstaatlichen Gleichbe­hand­lung ist und dass wir uns früher oder später in diesem Haus sicher mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen.

Eines ist klar: Es darf keine unbegründete Diskriminierung geben. Wenn man aber sagt, man hat ein Seniorenheim, dann wird man dort zulässigerweise auch sagen kön­nen, dass es eben auf diese Gruppe zugeschnitten ist.

Die Diskussion erinnert mich ein bisschen an das Ticket-Urteil, das heute überall groß verkündet wird. Man kann den Tarif einkommensabhängig gestalten, man kann ihn


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