Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 206

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vom sozialen Status abhängig machen, man hat genug Möglichkeiten, das zu gestal­ten, es darf nur nicht diskriminierend sein.

Ich glaube, da sind wir alle gefordert, auch bei Dienstleistungen nachzudenken, wie diese in Zukunft so gestaltet sind, dass sie die Zielgruppe, die sie erreichen sollen, er­reichen, dass sie aber trotzdem nicht diskriminierend sind.

Zurückkommend auf die ursprüngliche Vorlage: Frau Kollegin Schwentner, ich schätze dich sehr, aber deine heutige Argumentation des Rückschrittes habe ich überhaupt nicht mehr nachvollziehen können! Du kannst ja nicht von einer Vorlage, die nicht zum Tragen kommt, ausgehen, sondern wir haben eine Gesetzeslage, gegenüber der wir mit der heutigen Materie eindeutige Verbesserungen erzielen. Die Einkommens­be­richte sind eine Verbesserung. Jetzt kann man sagen, natürlich würden wir uns alle wünschen, wir würden 100 Prozent erreichen. Immerhin sind es bis zum Jahr 2014 über 40 Prozent der Beschäftigten, die wir erreichen. Und es sind heuer bereits 15 Pro­zent.

Die Strafbestimmungen – und das wissen wir, so glaube ich, alle, die sich damit beschäftigen, und das würde ich auch dir unterstellen – sollen, das verstehe ich schon, nach außen hin eine gewisse einschüchternde Wirkung haben. Wir wissen aber alle, dass diese de facto nicht zum Tragen kommen wird. Wenn man wirklich etwas verän­dern will, macht man es entweder betriebsintern oder man wendet sich an ent­sprechende Einrichtungen, die das verwenden dürfen. Man darf es nur nicht beispiels­weise gegenüber Medien verwenden.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist bezüglich der Stellensuche die Neuerung, dass der Kollektivvertrag und die Überzahlungen anzugeben sind.

Weiters wurde Folgendes, wie ich glaube, heute noch nicht entsprechend gewürdigt: Endlich kommt es auch zu einer Anhebung des Schadenersatzes, um die wir auch schon lange gekämpft haben. (Beifall der Abg. Mag. Wurm.) Das ist auch kein Eck­haus, aber wieder ein Fortschritt.

Es tut mir daher wirklich sehr, sehr leid, wenn ihr jetzt sozusagen versucht, diese Fortschritte als Rückschritte zu bezeichnen, weil das de facto so nicht stimmt. Wir werden alle miteinander sehen und wir werden – so glaube ich – das auch beweisen können, dass der Schadenersatz de facto gar nicht zum Tragen kommt. Es wäre natürlich schöner, wenn es keinen gäbe – das gebe ich offen zu –, aber es liegt auch an uns, ihn als Schreckgespenst und als Rute ins Fenster zu stellen, von der wir wis­sen, dass sie nicht zum Tragen kommt, oder zu sagen: Das gibt es zwar, aber im Wesentlichen wird das den Erfolg und den Fortschritt nicht hindern.

Ich würde euch wirklich ersuchen, das zu überdenken. Im Sinne der Mehrheits­findung – so muss ich sagen – müssen wir zu dem stehen, was vereinbart worden ist. Auch mir wäre es lieber, wir könnten diese Materie ohne diesen Schönheitsfleck beschließen. Das sage ich ganz offen. Es hat aber bei Weitem nicht dieses Ausmaß, das ihr hier andeutet und aus dem ihr hier politisches Kleingeld schlagen wollt.

Also, im Sinne der Frauen würde ich euch wirklich bitten: Lassen wir die Kirche im Dorf und erkennen wir Fortschritte auch als solche an! (Beifall bei der SPÖ.)

18.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.31.21

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Über eines bin ich schon erstaunt. Wir diskutieren hier über Gleich­behandlung und Antidiskriminierung, und dann stellt sich ein Abgeordneter ans Red-


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