Da darf ich Sie dringend bitten, die Ankündigungen, die Sie im Regierungsprogramm getroffen haben, hier auch umzusetzen, nämlich endlich den Maßnahmenkatalog für Frauen 50plus zu erstellen. (Beifall beim BZÖ.)
Abschließend darf ich mich bei den Oppositionsparteien bedanken, nämlich für die Unterstützung im Ausschuss und für die wohlwollenden Worte hier vom Rednerpult aus. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
19.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1050 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu Ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (896 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2010) (1034 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 135/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert wird (1035 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 578/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (1036 d.B.)
Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
PräsidentAuf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Linder. Eingetragene Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
19.12
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Das Pflanzenschutzmittelgesetz und das Pflanzenschutzgesetz sind an und für sich zwei gute Gesetze, weil sie uns helfen, weiterhin unsere Trinkwasserqualität sowie die hohe Qualität landwirtschaftlicher Produkte in Österreich zu sichern. Sie helfen aber auch uns Landwirten, den Konsumenten weiterhin wirklich hervorragende Lebensmittel zu liefern.
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