Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 227

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minis­ter Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.30.09

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Aus gegebenem Anlass und weil das auch ein paar Vorredner angesprochen haben: Der Dioxin-Skandal ist tatsächlich ein Futtermittelskandal. Es ist eindeutig so, dass in Deutschland eine andere Struktur gegeben ist, auch was die Kontrollen anlangt. In Deutschland gibt es 17 Landesbehörden, die die Kontrollen durchführen. In Österreich ist es eine Behörde, nämlich die AGES, also eine Bundesbehörde, die zentral diese Kontrollen macht. Bei uns gibt es einen Betrieb, der derartige Fette erzeugt, und der wird regelmäßig kontrolliert. In Österreich gibt es seit mehreren Jahren in Absprache mit der AGES – und für den Bereich der Futtermittelkontrolle bin ich zuständig – und den Futtermittelherstellern ein freiwilliges Monitoring-System, das sichern soll, dass nichts passiert.

Tatsache ist, dass man nicht dagegen gefeit ist, wenn jemand mutwillig Gaunereien begeht, was natürlich nicht in Ordnung und in Deutschland offensichtlich vorgefallen ist. Jedenfalls will Deutschland das System übernehmen, wie wir es in Österreich haben.

Leider kommt auch unsere Schweinewirtschaft dadurch unter Druck. Unser Appell an den Konsumenten, an die Konsumentinnen ist, den österreichischen sicheren Lebens­mitteln zu vertrauen. Die Bauern bemühen sich tagtäglich um eine hohe Qualität, und das muss sich auch auswirken.

Zum gegenständlichen Antrag: Es geht um das Pflanzenschutzmittel-Paket, und es wurde von einigen erwähnt, insbesondere vom Abgeordneten Grillitsch, dass damit zwei zentrale Punkte erreicht werden. Zum einen gibt es in Zukunft ein höheres Schutzniveau für die Umwelt und auch für die Gesundheit von Mensch und Tier, und – zweiter Punkt – es gibt eine Verwaltungsvereinfachung. Es werden im Pflanzenschutz drei Rechtsgrundlagen auf zwei reduziert, Doppel- und Mehrgleisigkeiten werden abgebaut, und vor allem bekommt man einen rascheren Zugriff auf umweltfreund­lichere Produkte.

Notwendig ist die Neufassung des Pflanzenschutzmittelgesetzes geworden, weil wir das sogenannte EU-Pflanzenschutzmittel-Paket umgesetzt haben und umsetzen müssen, gemäß dem die Europäische Union in drei Zonen eingeteilt wird, in denen es jeweils ähnliche Bedingungen gibt in der Landwirtschaft, beim Pflanzenschutz und hinsichtlich der Umwelt. Zwischen den Mitgliedstaaten einer Zone gibt es eine ver­pflichtende gegenseitige Anerkennung der Pflanzenschutzmittel-Zulassung. Das hilft den Bauern, damit es nicht in jedem Staat ein aufwendiges Verfahren gibt, das eigentlich nur Bürokratie verursacht.

Als Gegengewicht dazu gibt es Ausschluss-Kriterien und damit erstmals die Mög­lichkeit, Wirkstoffe, die im Rahmen einer Risikobewertung als negativ eingestuft wer­den, vorzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Es hat also auch die Gesundheit der Men­schen Vorrang.

Im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie kommt es auch stärker zu einer nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, zu einer regelmäßigen Kontrolle von Ausbringungs­gerä­ten, zum Verbot des Sprühens aus der Luft und zu Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, insbesondere zur Ausweisung von Gebieten ohne und mit geringem Pestizid-


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