Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 233

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Richtlinie umgesetzt, sondern mit diesem Gesetz wird mehr gemacht. Es wird auch in manchen Bereichen in Österreich der Standard, insbesondere wenn man sich den Bereich der gesamten Kontrollmöglichkeiten ansieht, erhöht, und ich denke, das ist wichtig und richtig so.

Letztendlich wird, wenn es richtig ausgelegt wird und wenn im Verordnungsbereich noch einiges getan wird, auch ganz sicher – ich denke, dass das auch das Ziel ist – der Einsatz der Pflanzenschutzmittel verringert. Ich meine, dass es für die Gesundheit und für die Umwelt notwendig ist, in Zukunft weniger derartige Schutzmittel einzusetzen.

Ein ganz wichtiger Punkt ist, Herr Landwirtschaftsminister, dass in Zukunft Sie die Koordinierungskompetenz haben, und durch diese Koordinierungskompetenz ist in Zukunft noch einiges, insbesondere im Bereich der Kontrolle, möglich. Ich weise darauf hin, dass in Zukunft bereits in der Erzeugungs- und in der Vermarktungsphase die Möglichkeit besteht, die Kontrollen vorzunehmen. Was die Anzahl der Kontrollen betrifft – was immer wieder bei Debatten hier im Haus angesprochen wurde –, haben wir in Zukunft mittels dieses Gesetzes die Möglichkeit, eine Mindestzahl von Kontrollen festzulegen.

In manchen Gebieten, von denen wir denken, dass sie uns aus gesundheitlichen und Umweltgründen besonders wichtig sind, haben wir auch die Möglichkeit, Beschrän­kungen beziehungsweise ein klares Verbot, was diese Pflanzenschutzmittel betrifft, zu verordnen. Das betrifft Naturschutzgebiete, öffentliche Parks, Kinderspielplätze, aber auch Bereiche, wo – und das ist, glaube ich, für die Bevölkerung besonders wichtig – Wasservorkommen existiert.

Und wenn wir schon beim Wasservorkommen sind: Gerade in diesem Zusammenhang ist es notwendig und wichtig, die Pflanzenschutzmittel zu reduzieren, denn letztendlich bedeutet das auch besseres Grundwasser, und besseres Grundwasser bedeutet besseres Trinkwasser, und das ist für die Bevölkerung von größter Bedeutung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.44.14

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Dem Pflanzenschutzgesetz 2011 werden selbstverständlich auch wir zustimmen. Das bringt uns weiter, das bringt Erleichterung für die Landwirte und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ich glaube, aufgrund der momentanen Situation und aufgrund dessen, was vor allem im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit geschehen ist – das betrifft auch die österreichischen Schweinebauern –, muss man jetzt auch über den Dioxin-Skandal einmal die Wahrheit sagen. Und ich glaube, da sollten wir bei uns anfangen.

1983 hat ein österreichischer Bauer für ein Schwein 35 S pro Kilogramm bekommen, das sind 2,54 €. Heute bekommt er 1,20 € oder – genauer gesagt – 1,21 €. Damit ist er sicher nicht lebensfähig. (Abg. Grillitsch: Das ist der Viehhandel!) – Der Viehhandel macht da sicher nichts, das sind die großen Schlachthöfe.

Man muss sich anschauen, warum das so ist. Schauen wir uns den Rindermarkt an: Den Rindermarkt betreibt der private österreichische Viehhandel, und da haben wir heute eine Situation, wo man wirklich sagen kann, dass die Preise täglich steigen. Aber das, bitte, hat jetzt nichts mit dem Schweineproblem durch den Dioxin-Skandal zu tun – das ist ein Problem, das gelöst wird, das dringend und leicht lösbar ist.

 


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